Zweites Verfahren gegen AstraZeneca gestartet
Im Rechtsstreit um Lieferrückstände von AstraZeneca bei CoronaImpfstoff führt die EU-Kommission nun offiziell ein zweites Gerichtsverfahren gegen den britischschwedischen Hersteller. Nach dem bereits laufenden Eilverfahren gehe es in einem Hauptsacheverfahren ab 24. September um die genaue rechtliche Prüfung von Vertragspflichten und möglicher Verstöße, teilte ein Kommissionssprecher am Dienstag mit. Zweck beider Verfahren sei jedoch derselbe: Die EU wolle bei AstraZeneca die Lieferung der vertraglich zugesagten Impfstoffdosen durchsetzen. Konkret gehe es zunächst um 90 Millionen Dosen Corona-Impfstoff: Das Unternehmen habe im ersten Quartal 30 Millionen Impfdosen geliefert statt der zugesicherten 120 Millionen. Letztlich seien Zwangsgelder denkbar.