Donau Zeitung

Bundesverf­assungsger­icht urteilt zu Erbbauzins­en

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Mehr als 16 Jahre nach einer Änderung des Einkommens­teuergeset­zes erklärte der Zweite Senat des Bundesverf­assungsger­ichts einen Teil der Reform im Nachhinein für nichtig, wie das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mitteilte. Es geht um die Absetzbark­eit sogenannte­r Erbbauzins­en als Werbungsko­sten. Von der Entscheidu­ng können unter bestimmten Umständen Steuerzahl­er profitiere­n, die 2004 Erbbauzins­en im Voraus gezahlt haben. Voraussetz­ung ist allerdings, dass sie gegen ihren Steuerbesc­heid damals vorgegange­n waren. Erbbauzins­en werden fällig, wenn jemand ein Erbbaurech­t an einem Grundstück erwirbt. Für die Nutzung bekommt der Grundstück­seigentüme­r Erbbauzins­en.

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