Bundesverfassungsgericht urteilt zu Erbbauzinsen
Mehr als 16 Jahre nach einer Änderung des Einkommensteuergesetzes erklärte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Teil der Reform im Nachhinein für nichtig, wie das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mitteilte. Es geht um die Absetzbarkeit sogenannter Erbbauzinsen als Werbungskosten. Von der Entscheidung können unter bestimmten Umständen Steuerzahler profitieren, die 2004 Erbbauzinsen im Voraus gezahlt haben. Voraussetzung ist allerdings, dass sie gegen ihren Steuerbescheid damals vorgegangen waren. Erbbauzinsen werden fällig, wenn jemand ein Erbbaurecht an einem Grundstück erwirbt. Für die Nutzung bekommt der Grundstückseigentümer Erbbauzinsen.