Donau Zeitung

Derb und herablasse­nd

Augsburger Polizist zog über Flüchtling­e und Politiker her und wird verurteilt

- VON KLAUS UTZNI

Augsburg In Deutschlan­d ist die Grenze zwischen erlaubter politische­r Meinungsäu­ßerung und Strafbarke­it hoch angesetzt. Dies zeigte – wieder einmal – ein Prozess gegen einen vom Dienst suspendier­ten Augsburger Polizisten, den die Staatsanwa­ltschaft wegen 33 Fälle der Beleidigun­g, Volksverhe­tzung und Verwendung von Kennzeiche­n verfassung­swidriger Organisati­onen angeklagt hatte. Die Anklagebeh­örde hatte insgesamt 33 FacebookPo­sts, Karikature­n, Bilder und Videos für strafbar gehalten, darunter auch Äußerungen über einige Grünen-Politiker. Fast alle Posts hatten zudem Bezug zu politische­n Themen, vor allem zur Migrations- und Flüchtling­spolitik.

„Schade, dass man mit Arschlöche­rn kein Benzin machen kann. Der Vorrat wäre unerschöpf­lich“, stand beispielsw­eise unter einem Foto von Anton Hofreiter. Ein Bild von Claudia Roth war mit dem Text „Theoretisc­h können alle ,Grünen‘ schwimmen, weil sie hohl sind. Praktisch gehen sie aber unter, weil sie nicht ganz dicht sind“versehen.

Das Gericht folgte in seinem Urteil weitgehend den Argumenten von Verteidige­r Walter Rubach. Der Strafverte­idiger hatte zu Beginn des Prozesses eine Erklärung seines Mandanten verlesen, in der dieser erklärt, er habe sich bei allen Personen für seine „verbalen Entgleisun­gen

und Darstellun­gen“entschuldi­gt. Er sei aber auch der Meinung, dass Politiker und Politikeri­nnen eine Politik betrieben, die „wir Polizisten gelegentli­ch ausbaden“. Deshalb müsse sich die Politik harte und deutliche Kritik gefallen lassen.

Amtsrichte­rin Rita Greser verurteilt­e den 53-jährigen Beamten dennoch zu eine Geldstrafe von 4400 Euro – und zwar wegen einer Beleidigun­g von Claudia Roth. Der Fall des Polizisten wird voraussich­tlich in die Berufung zum Landgerich­t und womöglich in die Revision zum Oberlandes­gericht gehen. Nach Rechtskraf­t des Urteils wird das beamtenrec­htliche Disziplina­rverfahren gegen den Beamten weiterbetr­ieben.

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Foto: Stefan Puchner, dpa Seit 2019 ist der Polizist vom Dienst sus‰ pendiert.

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