Derb und herablassend
Augsburger Polizist zog über Flüchtlinge und Politiker her und wird verurteilt
Augsburg In Deutschland ist die Grenze zwischen erlaubter politischer Meinungsäußerung und Strafbarkeit hoch angesetzt. Dies zeigte – wieder einmal – ein Prozess gegen einen vom Dienst suspendierten Augsburger Polizisten, den die Staatsanwaltschaft wegen 33 Fälle der Beleidigung, Volksverhetzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angeklagt hatte. Die Anklagebehörde hatte insgesamt 33 FacebookPosts, Karikaturen, Bilder und Videos für strafbar gehalten, darunter auch Äußerungen über einige Grünen-Politiker. Fast alle Posts hatten zudem Bezug zu politischen Themen, vor allem zur Migrations- und Flüchtlingspolitik.
„Schade, dass man mit Arschlöchern kein Benzin machen kann. Der Vorrat wäre unerschöpflich“, stand beispielsweise unter einem Foto von Anton Hofreiter. Ein Bild von Claudia Roth war mit dem Text „Theoretisch können alle ,Grünen‘ schwimmen, weil sie hohl sind. Praktisch gehen sie aber unter, weil sie nicht ganz dicht sind“versehen.
Das Gericht folgte in seinem Urteil weitgehend den Argumenten von Verteidiger Walter Rubach. Der Strafverteidiger hatte zu Beginn des Prozesses eine Erklärung seines Mandanten verlesen, in der dieser erklärt, er habe sich bei allen Personen für seine „verbalen Entgleisungen
und Darstellungen“entschuldigt. Er sei aber auch der Meinung, dass Politiker und Politikerinnen eine Politik betrieben, die „wir Polizisten gelegentlich ausbaden“. Deshalb müsse sich die Politik harte und deutliche Kritik gefallen lassen.
Amtsrichterin Rita Greser verurteilte den 53-jährigen Beamten dennoch zu eine Geldstrafe von 4400 Euro – und zwar wegen einer Beleidigung von Claudia Roth. Der Fall des Polizisten wird voraussichtlich in die Berufung zum Landgericht und womöglich in die Revision zum Oberlandesgericht gehen. Nach Rechtskraft des Urteils wird das beamtenrechtliche Disziplinarverfahren gegen den Beamten weiterbetrieben.