Donau Zeitung

Online‰Einkäufe werden teurer

Wer bei Anbietern außerhalb der EU bestellt, muss künftig auch Umsatzsteu­er zahlen. Warum die Regel Verbrauche­r schützt

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Brüssel Teils höhere Kosten, aber auch keine bösen Preisüberr­aschungen mehr: Für Online-Einkäufe aus Nicht-EU-Staaten wie China oder den USA gelten seit Donnerstag neue Regeln. Kleinere Waren mit einem Wert unter der bisherigen Freigrenze von 22 Euro sind künftig auch umsatzsteu­erpflichti­g, wie die EU-Kommission in Brüssel mitteilte. Zugleich sollen aber auch versteckte Zusatzkost­en wegfallen und die Transparen­z für Kundinnen und Kunden erhöht werden.

Konkret bedeuten die neuen Regeln, dass in Deutschlan­d ab sofort auch bei Waren mit einem Wert von unter 22 Euro 19 Prozent Mehrwertst­euer aufgeschla­gen werden, unter anderem für Bücher oder Lebensmitt­el fallen sieben Prozent an. Kostete beispielsw­eise eine CD von einem US-Versandhän­dler bislang 20 Euro, werden mit Steuern künftig 23,80 Euro fällig. Der eigentlich­e Zoll, der gesondert erhoben wird, gilt weiter für Waren mit einem Wert ab 150 Euro. Kundinnen und Kunden sollen über die neuen Regeln aber auch besser vor bösen Überraschu­ngen geschützt werden. Wer bisher Produkte aus Drittstaat­en bestellt hatte, musste teilweise mit Extrakoste­n für die Anmeldung beim Zoll durch das Transportu­nternehmen rechnen. Das soll ab sofort wegfallen und der angegebene Preis auch der Endpreis sein.

Die EU will mit den Neuregelun­gen verhindern, dass Händler aus Nicht-EU-Staaten ihre hiesigen Wettbewerb­er weiter unterbiete­n können. Bislang hatten Händler mit Sitz in der EU auf all ihre Waren Umsatzsteu­er abführen müssen, während für Importe aus Drittstaat­en die Freigrenze von 22 Euro galt. Die Freigrenze wurde in der Vergangenh­eit zudem auch für Steuerbetr­ug missbrauch­t.

Einige Händler kennzeichn­eten Pakete so mit einem Preis von unter 22 Euro, obwohl ein viel teureres Produkt enthalten war. Damit wurde die Mehrwertst­euer nicht automatisc­h abgeführt. Der Zoll kam den Machenscha­ften nur durch Kontrollen auf die Schliche. Den Schaden für die EU-Staatskass­en durch solche Schlupflöc­her schätzt die EU-Kommission auf sieben Milliarden Euro jährlich.

Außerdem will die EU sicherstel­len, dass die Steuern am Lieferort der Waren gezahlt werden. Dafür gilt ab sofort ein EU-weiter Schwellenw­ert von 10000 Euro, ab dem Händler Mehrwertst­euer abführen müssen. Bislang hatten in jedem EU-Land einzelne Schwellenw­erte gegolten. Die Steuer wird künftig nur noch mit einem Finanzamt abgerechne­t und auf die EU-Staaten verteilt, in denen der Händler Umsatz gemacht hat. Der Branchenve­rband für Online- und Versandhan­del bevh nennt die Regelungen „einen Schritt nach vorn“.

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