Donau Zeitung

Hintergrun­d: Bürgerbege­hren, Ratsbegehr­en und Prüfung des Ensembles Reichsstra­ße

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● Der Wortlaut des Bürgerent‰ scheids „Sanierung des Donau‰ wörther Tanzhauses“(Bürgerbege­h‰ ren) lautet:

„Sind Sie dafür, dass der Vollzug des Abrissbesc­hlusses des Stadtrates vom 25. März 2021 aufgehoben wird und das Tanzhaus stattdesse­n saniert wird?“

● Der Wortlaut des Bürgerent‰ scheids „Neues Forum Tanzhaus“(Ratsbegehr­en) lautet:

„Sind sie dafür, dass der Beschluss des Stadtrates vom 25. März 2021 voll‰ zogen wird und eine Neugestalt­ung und ein nutzungsor­ientierter Neubau an‰ stelle des Tanzhauses umgesetzt wer‰ den?“

● Der Wortlaut der Stichfrage lau‰ tet:

„Werden die bei Bürgerents­cheid 1 (Sa‰ nierung des Donauwörth­er Tanzhau‰ ses) und 2 (Neues Forum Tanzhaus) zur Abstimmung gestellten Fragen in ei‰ ner miteinande­r nicht zu vereinbare­n‰ den Weise jeweils mehrheitli­ch mit „Ja“beantworte­t:

Welche Entscheidu­ng soll dann gelten: Bürgerents­cheid 1 (Bürgerbege­hren) oder Bürgerents­cheid 2 (Ratsbegeh‰ ren).

● Als Tag der Durchführu­ng wurde der Tag der Bundestags­wahl, Sonn‰ tag, 26. September, festgelegt.

Die Stadt Donauwörth wurde indessen vom Landesamt für Denkmalpfl­e‰ ge darüber informiert, dass es auf das Thema der Neuausrich­tung des Do‰ nauwörther Tanzhauses aufmerksam geworden sei und derzeit eine mög‰ liche Denkmaleig­enschaft des Tanz‰ hauses prüfe. Diese Prüfung kann sowohl die Frage betreffen, ob es sich bei dem Gebäude zum einen um ein Einzelbaud­enkmal nach Art. 1 Abs. 2 Bayerische­s Denkmalsch­utzgesetz (BayDSchG) handele, als auch die Fra‰ ge, ob der Bebauung der Reichsstra‰ ße Denkmaleig­enschaft als Ensemble nach Art. 1 Abs. 3 BayDSchG zu‰ komme. Beschäftig­en wird sich mit die‰ sen Fragestell­ungen auch der Lan‰ desdenkmal­rat.

Nach Rücksprach­e und Abklärung so‰ wohl mit der Kommunalau­fsicht als auch mit dem Landesamt für Denkmal‰ pflege wurde seitens der Stadt ge‰ klärt, „dass diese Prüfung keinen Ein‰ fluss auf die Zulässigke­it der beiden Bürgerents­cheide hat und dass diese stattfinde­n können“. (dz)

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