Hintergrund: Bürgerbegehren, Ratsbegehren und Prüfung des Ensembles Reichsstraße
● Der Wortlaut des Bürgerent scheids „Sanierung des Donau wörther Tanzhauses“(Bürgerbegeh ren) lautet:
„Sind Sie dafür, dass der Vollzug des Abrissbeschlusses des Stadtrates vom 25. März 2021 aufgehoben wird und das Tanzhaus stattdessen saniert wird?“
● Der Wortlaut des Bürgerent scheids „Neues Forum Tanzhaus“(Ratsbegehren) lautet:
„Sind sie dafür, dass der Beschluss des Stadtrates vom 25. März 2021 voll zogen wird und eine Neugestaltung und ein nutzungsorientierter Neubau an stelle des Tanzhauses umgesetzt wer den?“
● Der Wortlaut der Stichfrage lau tet:
„Werden die bei Bürgerentscheid 1 (Sa nierung des Donauwörther Tanzhau ses) und 2 (Neues Forum Tanzhaus) zur Abstimmung gestellten Fragen in ei ner miteinander nicht zu vereinbaren den Weise jeweils mehrheitlich mit „Ja“beantwortet:
Welche Entscheidung soll dann gelten: Bürgerentscheid 1 (Bürgerbegehren) oder Bürgerentscheid 2 (Ratsbegeh ren).
● Als Tag der Durchführung wurde der Tag der Bundestagswahl, Sonn tag, 26. September, festgelegt.
Die Stadt Donauwörth wurde indessen vom Landesamt für Denkmalpfle ge darüber informiert, dass es auf das Thema der Neuausrichtung des Do nauwörther Tanzhauses aufmerksam geworden sei und derzeit eine mög liche Denkmaleigenschaft des Tanz hauses prüfe. Diese Prüfung kann sowohl die Frage betreffen, ob es sich bei dem Gebäude zum einen um ein Einzelbaudenkmal nach Art. 1 Abs. 2 Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) handele, als auch die Fra ge, ob der Bebauung der Reichsstra ße Denkmaleigenschaft als Ensemble nach Art. 1 Abs. 3 BayDSchG zu komme. Beschäftigen wird sich mit die sen Fragestellungen auch der Lan desdenkmalrat.
Nach Rücksprache und Abklärung so wohl mit der Kommunalaufsicht als auch mit dem Landesamt für Denkmal pflege wurde seitens der Stadt ge klärt, „dass diese Prüfung keinen Ein fluss auf die Zulässigkeit der beiden Bürgerentscheide hat und dass diese stattfinden können“. (dz)