Donau Zeitung

Geänderte Konsequenz nach Roter Karte

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Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hat eine Änderung der Spielordnu­ng beschlosse­n: Demnach dürfen Spielerinn­en und Spieler, die von einem Sportgeric­ht mit einer Sperre von mehr als vier Spielen/Wochen belegt worden sind, für diesen Zeitraum weder spielen, noch sich in der „Technische­n Zone“aufhalten und auch keine Funktion oder eine Trainertät­igkeit ausüben. Mit dieser Regelung bleibt es möglich, bei geringerer Sperre weiterhin eine Jugendmann­schaft zu coachen.

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