Neue Rechte für Polizei
Gesetzesnovelle gestern Abend verabschiedet. SPD kündigt erneut Klage an
München Ungeachtet massiver Kritik hat der bayerische Landtag eine Reform des umstrittenen Polizeiaufgabengesetzes beschlossen. Die Mehrheit aus CSU und Freien Wählern stimmte am Dienstagabend für die Novelle. Die Grünen sowie SPD, FDP und auch die AfD votierten dagegen mit Nein. Die SPD-Fraktion kündigte umgehend eine weitere Verfassungsklage an.
Das Polizeiaufgabengesetz regelt die Kompetenzen der Polizei im Umgang mit Beschuldigten, aber auch in bestimmten Einsatzlagen. Das jetzige Änderungsgesetz sieht etwa vor, dass die Polizei künftig weniger Befugnisse bei einer sogenannten „drohenden Gefahr“hat. Künftig darf die Polizei hier nur noch handeln, wenn es um überragend wichtige Rechtsgüter wie den Schutz von Leben geht. Bisher war dies auch möglich, wenn „erhebliche Eigentumspositionen“bedroht schienen. Ferner sollen durch neue Definitionen die Begriffe drohende und konkrete Gefahr besser voneinander abgegrenzt werden. Grüne, SPD und FDP beklagten in der Debatte am Abend erneut, die Definition der drohenden Gefahr bleibe schwammig. Zu den nun von CSU und Freien Wählern vereinbarten Änderungen zählen auch verschärfte Regeln für DNA-Analysen und die Verkürzung eines richterlich angeordneten Präventivgewahrsams auf nunmehr maximal zwei Monate. Wer zur Verhinderung von möglicherweise drohenden Straftaten präventiv länger als einen Tag eingesperrt wird, hat künftig Anspruch auf einen Rechtsanwalt. Die Kritik an der aktuellen Gesetzesnovelle entzündete sich vor allem an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung von Bürgern. Kritiker sehen darin eine Bedrohung für Bürgerrechte und ein Einfallstor für künftige Überwachungsmaßnahmen.