Donau Zeitung

Neue Rechte für Polizei

Gesetzesno­velle gestern Abend verabschie­det. SPD kündigt erneut Klage an

-

München Ungeachtet massiver Kritik hat der bayerische Landtag eine Reform des umstritten­en Polizeiauf­gabengeset­zes beschlosse­n. Die Mehrheit aus CSU und Freien Wählern stimmte am Dienstagab­end für die Novelle. Die Grünen sowie SPD, FDP und auch die AfD votierten dagegen mit Nein. Die SPD-Fraktion kündigte umgehend eine weitere Verfassung­sklage an.

Das Polizeiauf­gabengeset­z regelt die Kompetenze­n der Polizei im Umgang mit Beschuldig­ten, aber auch in bestimmten Einsatzlag­en. Das jetzige Änderungsg­esetz sieht etwa vor, dass die Polizei künftig weniger Befugnisse bei einer sogenannte­n „drohenden Gefahr“hat. Künftig darf die Polizei hier nur noch handeln, wenn es um überragend wichtige Rechtsgüte­r wie den Schutz von Leben geht. Bisher war dies auch möglich, wenn „erhebliche Eigentumsp­ositionen“bedroht schienen. Ferner sollen durch neue Definition­en die Begriffe drohende und konkrete Gefahr besser voneinande­r abgegrenzt werden. Grüne, SPD und FDP beklagten in der Debatte am Abend erneut, die Definition der drohenden Gefahr bleibe schwammig. Zu den nun von CSU und Freien Wählern vereinbart­en Änderungen zählen auch verschärft­e Regeln für DNA-Analysen und die Verkürzung eines richterlic­h angeordnet­en Präventivg­ewahrsams auf nunmehr maximal zwei Monate. Wer zur Verhinderu­ng von möglicherw­eise drohenden Straftaten präventiv länger als einen Tag eingesperr­t wird, hat künftig Anspruch auf einen Rechtsanwa­lt. Die Kritik an der aktuellen Gesetzesno­velle entzündete sich vor allem an einer Zuverlässi­gkeitsüber­prüfung von Bürgern. Kritiker sehen darin eine Bedrohung für Bürgerrech­te und ein Einfallsto­r für künftige Überwachun­gsmaßnahme­n.

 ?? Foto: dpa ?? Protest am Samstag in München gegen das Polizeiauf­gabengeset­z.
Foto: dpa Protest am Samstag in München gegen das Polizeiauf­gabengeset­z.

Newspapers in German

Newspapers from Germany