Polizei wurde über Flohmarkt doch informiert
Beamte sprechen von zwei Einsätzen
Dillingen Die Polizei Dillingen war über den Flohmarkt auf dem BaywaParkplatz in Dillingen, über den unsere Redaktion berichtete, doch informiert. Das geht aus einer gemeinsamen Pressemitteilung der Stadt und der Polizei hervor. In der Rückschau auf die Veranstaltung stellte sich demnach heraus, dass der Auflagenbescheid für den Flohmarkt entgegen einer ersten Einschätzung doch rechtzeitig von der Stadt an die Polizei herausgegeben wurde. Die Übermittlung erfolgte bereits am 28. Juni elektronisch an die PI Dillingen. Bei der Beantwortung der Presseanfrage war dies laut Polizei EDV-bedingt nicht mehr feststellbar.
Die Stadt Dillingen weist in dem Zusammenhang auf folgendes hin: Die Durchführung eines Flohmarkts ist nach den aktuellen Corona-Bestimmungen grundsätzlich zulässig, wenn die entsprechenden Auflagen eingehalten werden. Erfüllt der Veranstalter alle geltenden Kriterien, hat die Behörde keine Möglichkeit, den Antrag abzulehnen. Im Gegenteil: Liegen alle Voraussetzungen vor, kann der Antragsteller prinzipiell sogar einen Rechtsanspruch auf Genehmigung geltend machen. Der Marktbetreiber kann sich hierbei auf die sogenannte „Marktfreiheit“berufen. In der konkreten Marktfestsetzung für Sonntag war unter anderem festgelegt: „Für einen sicheren und geordneten Ablauf des Kfz-Verkehrs ist zu sorgen. Die Vorgaben der zum Zeitpunkt des Marktes aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie des Rahmenhygienekonzeptes für Märkte sind zu erfüllen.“
Die Polizei bestätigt, dass Anordnungen des Auflagenbescheids im Allgemeinen eingehalten wurden. Bis auf zwei Einsätze wurden keine Vorfälle bekannt.