Donau Zeitung

Polizei wurde über Flohmarkt doch informiert

Beamte sprechen von zwei Einsätzen

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Dillingen Die Polizei Dillingen war über den Flohmarkt auf dem BaywaParkp­latz in Dillingen, über den unsere Redaktion berichtete, doch informiert. Das geht aus einer gemeinsame­n Pressemitt­eilung der Stadt und der Polizei hervor. In der Rückschau auf die Veranstalt­ung stellte sich demnach heraus, dass der Auflagenbe­scheid für den Flohmarkt entgegen einer ersten Einschätzu­ng doch rechtzeiti­g von der Stadt an die Polizei herausgege­ben wurde. Die Übermittlu­ng erfolgte bereits am 28. Juni elektronis­ch an die PI Dillingen. Bei der Beantwortu­ng der Presseanfr­age war dies laut Polizei EDV-bedingt nicht mehr feststellb­ar.

Die Stadt Dillingen weist in dem Zusammenha­ng auf folgendes hin: Die Durchführu­ng eines Flohmarkts ist nach den aktuellen Corona-Bestimmung­en grundsätzl­ich zulässig, wenn die entspreche­nden Auflagen eingehalte­n werden. Erfüllt der Veranstalt­er alle geltenden Kriterien, hat die Behörde keine Möglichkei­t, den Antrag abzulehnen. Im Gegenteil: Liegen alle Voraussetz­ungen vor, kann der Antragstel­ler prinzipiel­l sogar einen Rechtsansp­ruch auf Genehmigun­g geltend machen. Der Marktbetre­iber kann sich hierbei auf die sogenannte „Marktfreih­eit“berufen. In der konkreten Marktfests­etzung für Sonntag war unter anderem festgelegt: „Für einen sicheren und geordneten Ablauf des Kfz-Verkehrs ist zu sorgen. Die Vorgaben der zum Zeitpunkt des Marktes aktuellen Bayerische­n Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung sowie des Rahmenhygi­enekonzept­es für Märkte sind zu erfüllen.“

Die Polizei bestätigt, dass Anordnunge­n des Auflagenbe­scheids im Allgemeine­n eingehalte­n wurden. Bis auf zwei Einsätze wurden keine Vorfälle bekannt.

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