Urteil: Staat ist bei der ITSicherheit in der Pflicht
Das Bundesverfassungsgericht nimmt den Staat bei der ITSicherheit in die Pflicht: In einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss wiesen die Karlsruher Richter zwar eine Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz von sogenannten Staatstrojanern durch die baden-württembergische Polizei als unzulässig zurück. Zugleich betonten die Karlsruher Richter aber die Schutzpflicht des Staates bei IT-Sicherheitslücken. Behörden bräuchten Regeln, wenn sie zur Gefahrenabwehr noch unbekannte Sicherheitslücken für eine Überwachungssoftware nutzen, und müssten den Einsatz gründlich abwägen. Gegen das baden-württembergische Polizeigesetz hatten mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sieben Beschwerdeführer geklagt, darunter der Chaos Computer Club Stuttgart.