Donau Zeitung

Ein Brief der Stadt Höchstädt sorgt für Unruhe

Es geht um die Wartung von privaten Vakuumanla­gen und wer was zahlen muss. Und: Der Glasfasera­usbau wird forciert

- VON SIMONE BRONNHUBER

Höchstädt Alle 20 Jahre sind Grundstück­seigentüme­r und Grundstück­seigentüme­rinnen in Höchstädt verpflicht­et, ihre Vakuumanla­gen einer offizielle­n Wartung zu unterziehe­n. Auf eigene Kosten, falls es etwas zu reparieren geben sollte. Betroffen sind davon all die Bürgerinne­n und Bürger, die mit dem System der Unterdruck­entwässeru­ng ausgestatt­et sind. Bei diesem Vakuumverf­ahren wird Abwasser per Unterdruck von den Hausanschl­üssen abgesaugt. Die Wartung der Anlage ist eigentlich eine reine Formalie. Doch ein Schreiben der Höchstädte­r Verwaltung, das genau diese Formalie und damit verbundene Vorgehensw­eise beschreibt, sorgt für jede Menge Unruhe in der Donaustadt. Bürgermeis­ter Gerrit Maneth nutzt deshalb bei der Stadtratss­itzung die Gelegenhei­t, um noch mal alles genau zu erklären „und Ungereimth­eiten aus dem Weg zu räumen“, wie er sagt.

Er sagt, dass der Stromverbr­auch bei nicht einwandfre­ien Anlagen enorm groß sei. Diese Kosten würden wiederum alle treffen. Im ersten Schritt kommt zu den betroffene­n Eigentümer­n eine Fachfirma zur Sichtprüfu­ng. Dabei, so Maneth weiter, werden die Anlagen kontrollie­rt und mögliche Mängel festgestel­lt. „Die Sichtprüfu­ng ist für alle kostenlos und es muss ja nicht automatisc­h ein Mangel festgestel­lt werden. Wer seine Anlage regelmäßig kontrollie­rt, ist auf der sicheren Seite“, so der Bürgermeis­ter. Aber dazu seien die Eigentümer eben alle 20 Jahre verpflicht­et: Es muss einen offizielle­n Nachweis der Wartung geben. Und sei es nur eine Rechnung. Wer nichts belegen könne, müsse nun den offizielle­n Weg gehen.

Würde die Fachfirma Mängel feststelle­n, so müssten die Bürgerinne­n und Bürger diese beheben und die Kosten selbst tragen. Im schlimmste­n Fall sei von maximal 490 Euro die Rede – „und das in 20 Jahren“, führt der Bürgermeis­ter weiter aus. Wer möchte, der könne mögliche Reparatura­rbeiten direkt von der Fachfirma, die die Sichtprüfu­ng übernimmt, machen lassen. „Das ist aber kein Muss, auch unsere örtlichen Betriebe können diese Wartung übernehmen, wenn sie die Kapazitäte­n haben“, sagt Maneth. Wichtig: Auch die Absperrein­richtungen im Freien müssen freigelegt werden. Auf zwei Jahre werden die Wartungsar­beiten, die aktuell stattfinde­n, aufgeteilt, sodass nicht alle Eigentümer­innen und Eigentümer einer Vakuumanla­ge bereits angeschrie­ben worden sind. All diese Informatio­nen – mehr oder weniger – wurden von der Stadtverwa­ltung in einem Brief an die betroffene­n Haushalte versandt. Und der hat für Aufregung gesorgt, wie einige Stadträte berichten. Hans Mesch (Freie Wähler) sagt beispielsw­eise: „Ich bin auch angesproch­en worden, ob man das machen muss, und um was es genau geht. Es wäre hilfreich, wenn wir Räte den Brief haben könnten.“

Generell sei er aber der Meinung, dass jeder für die Wartung seiner Anlage verantwort­lich ist und nicht die gesamte Stadt an hohen Stromkoste­n leiden dürfe, nur weil Einzelne nicht ordentlich nach ihrer Haustechni­k schauen. Dem stimmt Parteikoll­ege Jakob Kehrle zu: „Wenn man sich kümmert, hat man kein Problem. Wenn man was austausche­n muss, dann holt man eine Firma und regelt das. Ganz einfach.“So sieht es auch

Die Sichtprüfu­ng ist für die Bevölkerun­g kostenlos

Zweiter Bürgermeis­ter Stephan Karg: „Ich denke, dass das Schreiben ein wenig unglücklic­h formuliert war, aber ich bin voll dafür, dass wir diesen Weg gehen. Anders geht es nicht.“Bürgermeis­ter Gerrit Maneth antwortet darauf: „Auch wir lernen nur dazu.“

Einen wichtigen Schritt in die Zukunft, so betitelt es Johann Jall (Umland), macht der Stadtrat bei der Entscheidu­ng bezüglich der neuen Gigabitric­htlinie. So beschließt das Gremium einstimmig, dass für die förderfähi­gen Bereiche das Auswahlver­fahren zum Breitbanda­usbau mit Glasfaser gestartet werden soll. Dabei werden Lose, sprich eine Reihenfolg­e mit Priorisier­ung, festgelegt: 1. Stadtteile, 2. Kernstadt, 3. Kernstadt mit punktuelle­n Förderbere­ichen plus Eigenausba­u, 4. punktuelle Fördergrun­dstücke wie etwa Aussiedler­höfe. Weil die geschätzte­n Ausgaben (Eigenantei­l in Höhe von rund 713.000 Euro) von der Stadt nicht finanzierb­ar sind, wurde das Losverfahr­en festgelegt. So könne laut Maneth der Ausbau einerseits realisiert und anderersei­ts die Förderung in Anspruch genommen werden. Zudem beschließt der Rat für die Ausschreib­ung eine flexible Deckelung in Höhe von sechs Millionen Euro, nach Abzug der 90-prozentige­n Förderung bleiben rund 600.000 Euro an der Stadt hängen. 2026 könnten laut Bürgermeis­ter die neuen Anschlüsse frühestens genutzt werden.

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