Schluss mit der Rechthaberei
Die Bayerische Staatsregierung wollte es nicht glauben, jetzt hat sie es schwarz auf weiß: Die Corona-Ausgangsbeschränkungen, die im Freistaat im April 2020 für die Dauer von zwei Wochen galten, waren unverhältnismäßig. Das hat nach dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nun auch das Bundesverwaltungsgericht so entschieden. Die Revision der Staatsregierung gegen die Entscheidung in erster Instanz wurde zurückgewiesen. Damit sollte, wenn Bayern aus lauter Rechthaberei nicht noch vor das Bundesverfassungsgericht zieht, jetzt und für alle Zeit klar sein, dass der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern den Aufenthalt im Freien – alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands – auch dann nicht verbieten kann, wenn eine gefährliche Pandemie übers Land hereinbricht.
Klar sollte aber auch sein, dass Ministerpräsident Markus Söder und sein Kabinett damals nicht in böser, sondern in bester Absicht gehandelt haben. Was heute in der Rückschau als Missachtung von Freiheitsrechten kritisiert wird, stieß damals, in der Anfangsphase der Pandemie, auf keinen nennenswerten Widerspruch – weder in der Gesellschaft noch im Landtag. Die Debatte über die Corona-Maßnahmen und die Proteste gegen mutmaßlich überzogene Regelungen setzten erst später ein und betrafen andere Einschränkungen.
Die Staatsregierung also sollte den Richterspruch in Demut hinnehmen, die Opposition – in diesem Fall SPD und AfD – sollte ihn nicht für Häme missbrauchen. Politik ist, das muss man den Handelnden zugestehen, immer auch ein Lernprozess. Fehler werden gemacht. Entscheidend aber ist, dass sie nicht wiederholt werden.