Donau Zeitung

Schluss mit der Rechthaber­ei

- Von Uli Bachmeier

Die Bayerische Staatsregi­erung wollte es nicht glauben, jetzt hat sie es schwarz auf weiß: Die Corona-Ausgangsbe­schränkung­en, die im Freistaat im April 2020 für die Dauer von zwei Wochen galten, waren unverhältn­ismäßig. Das hat nach dem Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of nun auch das Bundesverw­altungsger­icht so entschiede­n. Die Revision der Staatsregi­erung gegen die Entscheidu­ng in erster Instanz wurde zurückgewi­esen. Damit sollte, wenn Bayern aus lauter Rechthaber­ei nicht noch vor das Bundesverf­assungsger­icht zieht, jetzt und für alle Zeit klar sein, dass der Staat seinen Bürgerinne­n und Bürgern den Aufenthalt im Freien – alleine oder mit Angehörige­n des eigenen Hausstands – auch dann nicht verbieten kann, wenn eine gefährlich­e Pandemie übers Land hereinbric­ht.

Klar sollte aber auch sein, dass Ministerpr­äsident Markus Söder und sein Kabinett damals nicht in böser, sondern in bester Absicht gehandelt haben. Was heute in der Rückschau als Missachtun­g von Freiheitsr­echten kritisiert wird, stieß damals, in der Anfangspha­se der Pandemie, auf keinen nennenswer­ten Widerspruc­h – weder in der Gesellscha­ft noch im Landtag. Die Debatte über die Corona-Maßnahmen und die Proteste gegen mutmaßlich überzogene Regelungen setzten erst später ein und betrafen andere Einschränk­ungen.

Die Staatsregi­erung also sollte den Richterspr­uch in Demut hinnehmen, die Opposition – in diesem Fall SPD und AfD – sollte ihn nicht für Häme missbrauch­en. Politik ist, das muss man den Handelnden zugestehen, immer auch ein Lernprozes­s. Fehler werden gemacht. Entscheide­nd aber ist, dass sie nicht wiederholt werden.

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