Die Geflügelpest breitet sich auch in Bayern aus
Das Dillinger Landratsamt informiert über die angeordneten Sicherheitsmaßnahmen. Tot aufgefundene Vögel sollen nicht angefasst werden.
Dillingen Nachdem sich das Geflügelpest-Geschehen in Bayern über den Sommer beruhigt hatte, in Norddeutschland hingegen nicht zum Erliegen kam, breitet sich das Virus sowohl in Europa als auch insbesondere in Norddeutschland immer weiter aus und hat nach Angaben des Dillinger Landratsamtes zwischenzeitlich den Freistaat erreicht. In Bayern wurden bisher vier Fälle von Geflügelpest in kleinen Hobbyhaltungen amtlich festgestellt, informiert die Landkreisbehörde.
Nach der aktuellen zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wird von einer großräumigen Seuchenlage ausgegangen, die auch Bayern betrifft. Das Risiko der Ausbreitung der Viruserkrankung HPAI bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel wird aktuell als hoch eingestuft. Erschwerend komme hinzu, dass der Handel mit Lebendgeflügel ein erhebliches Risiko zur Verschleppung des Virus birgt. Zum Schutz der bayerischen Hausund Nutzgeflügelhaltungen sollen daher nach Weisung des Bayerischen Umweltministeriums ab sofort weitergehende Biosicherheitsmaßnahmen bayernweit angeordnet werden. Die seitens der Tierhalter erforderlichen Maßnahmen werden durch eine Allgemeinverfügung des Landkreises Dillingen bekannt gegeben, sie gelten ab Donnerstag, 24. November. Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises unter landkreis-dillingen.de veröffentlicht.
Die Allgemeinverfügung regelt neben weitergehenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen wie der Sicherung gegen unbefugtes Betreten, dem Tragen von Schutzkleidung, die konsequente Reinigung und Desinfektion sowie die wildvogelsichere Lagerung von Futter und Einstreu
auch weitere Vorbeugemaßnahmen wie ein Verbot von Ausstellungen und Märkten sowie ein Fütterungsverbot von Wildvögeln im Sinne der Geflügelpest-Verordnung. Hierunter fallen frei lebende Vögel der Ordnungen Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige und Schreitvögel. Singvögel fallen nicht unter das
Fütterungsverbot. Bereits jetzt gilt, dass Geflügel in Bayern im sogenannten Reisegewerbe nur abgegeben werden darf, sofern die Tiere längstens vier Tage vor der Abgabe negativ auf Aviäre Influenza untersucht wurden.
Durch die konsequente Einhaltung dieser Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- beziehungsweise Nutzgeflügel vermieden und so das Risiko einer Einschleppung des Erregers in bayerische Haus- und Nutzgeflügelbestände weiter minimiert werden. Um eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern zudem das bestehende Wildvogelmonitoring weitergeführt. Eine Ansteckung des Menschen über infizierte Vögel beziehungsweise deren Ausscheidungen ist bisher laut Pressemitteilung nicht nachgewiesen worden. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst und Funde dem Veterinäramt gemeldet werden.
Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind abrufbar unter lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/ (AZ)