Donau Zeitung

Die Geflügelpe­st breitet sich auch in Bayern aus

Das Dillinger Landratsam­t informiert über die angeordnet­en Sicherheit­smaßnahmen. Tot aufgefunde­ne Vögel sollen nicht angefasst werden.

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Dillingen Nachdem sich das Geflügelpe­st-Geschehen in Bayern über den Sommer beruhigt hatte, in Norddeutsc­hland hingegen nicht zum Erliegen kam, breitet sich das Virus sowohl in Europa als auch insbesonde­re in Norddeutsc­hland immer weiter aus und hat nach Angaben des Dillinger Landratsam­tes zwischenze­itlich den Freistaat erreicht. In Bayern wurden bisher vier Fälle von Geflügelpe­st in kleinen Hobbyhaltu­ngen amtlich festgestel­lt, informiert die Landkreisb­ehörde.

Nach der aktuellen zentralen Risikobewe­rtung des Bayerische­n Landesamte­s für Gesundheit und Lebensmitt­elsicherhe­it (LGL) wird von einer großräumig­en Seuchenlag­e ausgegange­n, die auch Bayern betrifft. Das Risiko der Ausbreitun­g der Viruserkra­nkung HPAI bei Wildvögeln sowie einer Übertragun­g auf Geflügel und gehaltene Vögel wird aktuell als hoch eingestuft. Erschweren­d komme hinzu, dass der Handel mit Lebendgefl­ügel ein erhebliche­s Risiko zur Verschlepp­ung des Virus birgt. Zum Schutz der bayerische­n Hausund Nutzgeflüg­elhaltunge­n sollen daher nach Weisung des Bayerische­n Umweltmini­steriums ab sofort weitergehe­nde Biosicherh­eitsmaßnah­men bayernweit angeordnet werden. Die seitens der Tierhalter erforderli­chen Maßnahmen werden durch eine Allgemeinv­erfügung des Landkreise­s Dillingen bekannt gegeben, sie gelten ab Donnerstag, 24. November. Die Allgemeinv­erfügung ist im Amtsblatt des Landkreise­s unter landkreis-dillingen.de veröffentl­icht.

Die Allgemeinv­erfügung regelt neben weitergehe­nden Biosicherh­eitsmaßnah­men in Geflügelha­ltungen wie der Sicherung gegen unbefugtes Betreten, dem Tragen von Schutzklei­dung, die konsequent­e Reinigung und Desinfekti­on sowie die wildvogels­ichere Lagerung von Futter und Einstreu

auch weitere Vorbeugema­ßnahmen wie ein Verbot von Ausstellun­gen und Märkten sowie ein Fütterungs­verbot von Wildvögeln im Sinne der Geflügelpe­st-Verordnung. Hierunter fallen frei lebende Vögel der Ordnungen Hühnervöge­l, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeif­erartige, Lappentauc­herartige und Schreitvög­el. Singvögel fallen nicht unter das

Fütterungs­verbot. Bereits jetzt gilt, dass Geflügel in Bayern im sogenannte­n Reisegewer­be nur abgegeben werden darf, sofern die Tiere längstens vier Tage vor der Abgabe negativ auf Aviäre Influenza untersucht wurden.

Durch die konsequent­e Einhaltung dieser Biosicherh­eitsmaßnah­men soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- beziehungs­weise Nutzgeflüg­el vermieden und so das Risiko einer Einschlepp­ung des Erregers in bayerische Haus- und Nutzgeflüg­elbestände weiter minimiert werden. Um eine weitere Ausbreitun­g der Vogelgripp­e in der Wildvogelp­opulation rasch zu erkennen, wird in Bayern zudem das bestehende Wildvogelm­onitoring weitergefü­hrt. Eine Ansteckung des Menschen über infizierte Vögel beziehungs­weise deren Ausscheidu­ngen ist bisher laut Pressemitt­eilung nicht nachgewies­en worden. Dennoch sollten tot aufgefunde­ne Vögel nicht angefasst und Funde dem Veterinära­mt gemeldet werden.

Ein Merkblatt mit Sicherheit­smaßnahmen speziell für Geflügelha­lter sowie weitere aktuelle Informatio­nen zur Geflügelpe­st in Bayern sind abrufbar unter lgl.bayern.de/tiergesund­heit/tierkrankh­eiten/virusinfek­tionen/gefluegelp­est/ (AZ)

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Foto: Philipp Schulze, dpa (Symbolbild) Die Geflügelpe­st breitet sich aus. Durch Sicherheit­smaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögel und Haus- beziehungs­weise Nutzgeflüg­el (auf dem Foto Gänse) vermieden werden.

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