Wer Tierleid mindert, darf keinen Nachteil haben
Wer einem leidenden Tier hilft, der tut etwas Gutes. Und wer etwas Gutes tut, der soll daraus keinen Nachteil erleiden. Das klingt eigentlich nach einer Binsenweisheit, doch leider ist es in der Realität nicht immer so. Das zeigt das Beispiel aus Binswangen.
Für die verantwortlichen Gesetzgeber ist es ein schwieriger Spagat. Denn wenn allzu freimütig die Kosten für die Einschläferung von Tieren übernommen werden, dann schafft das problematische Anreize. Zum Beispiel, dass manche Tierhalterinnen und Tierhalter ihre verletzten oder todkranken Tiere lieber irgendwo aussetzen werden, wo sie von anderen gefunden werden. Denn Tierarztkosten sind hoch, für manche Personen nicht selten schwer erschwinglich. Und um einem verletzten Tier unnötiges Leid zu ersparen, kann man eben nicht immer auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Tierheims warten.
Im Gesetz sind Tiere letztendlich bessere Gegenstände. Doch wer sich um ein Tier kümmert und das glaubhaft nachweisen kann, der sollte von jeder Kommune unbürokratisch Kosten erstattet bekommen. Das ist ein frommer Wunsch im durchregulierten Deutschland. Kommunen können hier aber zumindest klar kommunizieren und in den Verwaltungen auch Verantwortliche benennen, an die sich Tierretterinnen und Tierretter schnell und zwanglos wenden können, wenn sie ein verletztes Tier finden und ihnen dabei das eigene Budget durch den Kopf geht. Bei angefahrenen Tieren ist der eigentliche Verursacher oft genug über alle Berge. Im Zweifel sollte die Tierarztrechnung stets von der Kommune übernommen werden. Aber apropos durchreguliertes Deutschland: Für höheres Tierwohl wäre es sinnvoll, wenn alle Haustiere verpflichtend gechippt würden. Von der Kostenfrage abgesehen könnte so etwa mancher Katzenhalter vor der Einschläferung seines Tieres benachrichtigt werden, und er oder sie könnte noch Lebewohl sagen.