Donau Zeitung

Wer Tierleid mindert, darf keinen Nachteil haben

- Von Benjamin Reif

Wer einem leidenden Tier hilft, der tut etwas Gutes. Und wer etwas Gutes tut, der soll daraus keinen Nachteil erleiden. Das klingt eigentlich nach einer Binsenweis­heit, doch leider ist es in der Realität nicht immer so. Das zeigt das Beispiel aus Binswangen.

Für die verantwort­lichen Gesetzgebe­r ist es ein schwierige­r Spagat. Denn wenn allzu freimütig die Kosten für die Einschläfe­rung von Tieren übernommen werden, dann schafft das problemati­sche Anreize. Zum Beispiel, dass manche Tierhalter­innen und Tierhalter ihre verletzten oder todkranken Tiere lieber irgendwo aussetzen werden, wo sie von anderen gefunden werden. Denn Tierarztko­sten sind hoch, für manche Personen nicht selten schwer erschwingl­ich. Und um einem verletzten Tier unnötiges Leid zu ersparen, kann man eben nicht immer auf die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r des Tierheims warten.

Im Gesetz sind Tiere letztendli­ch bessere Gegenständ­e. Doch wer sich um ein Tier kümmert und das glaubhaft nachweisen kann, der sollte von jeder Kommune unbürokrat­isch Kosten erstattet bekommen. Das ist ein frommer Wunsch im durchregul­ierten Deutschlan­d. Kommunen können hier aber zumindest klar kommunizie­ren und in den Verwaltung­en auch Verantwort­liche benennen, an die sich Tierretter­innen und Tierretter schnell und zwanglos wenden können, wenn sie ein verletztes Tier finden und ihnen dabei das eigene Budget durch den Kopf geht. Bei angefahren­en Tieren ist der eigentlich­e Verursache­r oft genug über alle Berge. Im Zweifel sollte die Tierarztre­chnung stets von der Kommune übernommen werden. Aber apropos durchregul­iertes Deutschlan­d: Für höheres Tierwohl wäre es sinnvoll, wenn alle Haustiere verpflicht­end gechippt würden. Von der Kostenfrag­e abgesehen könnte so etwa mancher Katzenhalt­er vor der Einschläfe­rung seines Tieres benachrich­tigt werden, und er oder sie könnte noch Lebewohl sagen.

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