So läuft es bis zur Wahl in Gundelfingen
Der Kampf um das Bürgermeisteramt ist gestartet. Einige Kandidatinnen und Kandidaten haben sich bereits positioniert. Doch was passiert eigentlich bis dahin?
Der Wahlkampf in Gundelfingen läuft. Nachdem Amtsinhaberin Miriam Gruß (FDP) überraschend Ende Oktober erklärt hatte, dass sie nicht mehr antritt, steigt die Spannung, wer ihr Amt übernehmen wird. Bisher stehen offiziell eine Kandidatin und drei Kandidaten für die Wahl fest. Roswitha Stöpfel (Grüne), Dieter Nägele (Freie Wähler), Niklas Junkermann (SPD), Günther Ruck (parteilos) – letzterer braucht bis zum 30. Januar 120 Unterstützer-Unterschriften. Ab Mitte Dezember werden die Listen im Rathaus ausgelegt. Ruck äußert sich zuversichtlich, dass er dieses Ziel erreichen werde.
Auch die CSU hat angekündigt, eine Person zu nominieren. Der Termin dafür ist für Samstag angesetzt. Darum, welche Person es sein könnte, wird ein großes Geheimnis gemacht. Die Ortsvorsitzende Ute Bucher möchte sich dazu auf Nachfrage nicht genauer äußern. Die FDP wartet aktuell noch ab. Der Ortsvorsitzende der Liberalen, Manfred Jüttner, sagt: „Wir sind mit einem Kandidaten im Gespräch. Mehr wollen wir bisher aber noch nicht sagen.“Man warte die Nominierung der Christsozialen am Samstag ab. Damit könnte es sechs Personen geben, die um den Posten im Rathaus kämpfen. Eine Anzahl an Kandidaten, die in den vergangenen Bürgermeisterwahlen im Landkreis Dillingen nirgendwo erreicht wurde. Hier lesen Sie, was bis zur Wahl noch alles passieren wird.
Was ist der Ablauf bis zur Bürgermeisterwahl in Gundelfingen am 12. März 2023? Bis wann können Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt werden?
Vor der Wahl ist einiges zu beachten, wie die zuständige Mitarbeiterin für Wahlen im Landratsamt, Elisabeth Girsig, erklärt. Voraussichtlich am 13. Dezember wird durch den Wahlleiter der eigentliche
Startschuss durch die Bekanntmachung mit der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen erfolgen. Diese Frist endet am 19. Januar um 18 Uhr. Bis dahin besteht die Möglichkeit, Bewerberinnen und Bewerber zu nominieren. Sie können aber nur von Parteien und von Wählergruppen
aufgestellt werden. Das Gesetz bezeichnet sie als sogenannte Wahlvorschlagsträger. Ende Januar wird der Wahlausschuss über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge entscheiden. Spätestens bis zum 21. Februar werden die Wahlberechtigten schriftlich über die Eintragung in das Wählerverzeichnis
benachrichtigt. Nicht zulässig ist es Girsig zufolge, wenn eine einzelne Person auftritt und für sich allein einen Wahlvorschlag aufstellt und einreicht.
Wer kann Rathauschefin oder Rathauschef werden?
Bürgermeisterin oder Bürgermeister
kann grundsätzlich werden, wer am Wahltag Deutsche oder Deutscher ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und am Tag des Amtsbeginns, also am 18. Juni 2023, nicht älter als 67 Jahre ist.
Warum finden die Bürgermeisterwahlen in Gundelfingen nicht zusammen mit den Kommunalwahlen statt, wie in vielen anderen Städten und Gemeinden?
Aufgrund des Todes des damaligen Bürgermeisters Peter Schweizer im März 1999 musste eine Neuwahl stattfinden. Seitdem findet die Bürgermeisterwahl in Gundelfingen nicht mehr zusammen mit den allgemeinen Kommunalwahlen, sondern zeitlich versetzt alle sechs Jahre statt.
Was müssen Kandidatinnen und Kandidaten ohne eine Partei machen, um für den Posten im Gundelfinger Rathaus zu kandidieren?
Die sich bewerbenden Personen müssen in einer zu diesem Zweck rechtzeitig einberufenen Versammlung gewählt werden. Das Gesetz unterscheidet Girsig zufolge zwischen „alten“und „neuen“Wahlvorschlagsträgern, also Parteien und Wählergruppen. Neue Wahlvorschlagsträger benötigen für die Bürgermeisterwahl in Gundelfingen bis zum 30. Januar um 12 Uhr 120 zusätzliche Unterstützungsunterschriften. Auch wenn es etwas kompliziert wirkt, aber darunter fallen alle Wahlvorschlagsträger, die nicht im Stadtrat seit dessen letzter Wahl ununterbrochen bis zum 90. Tag vor dem Wahltag vertreten waren, sowie Wahlvorschlagsträger, die bei der Landtagswahl 2018, der Europawahl 2019 oder bei der Bundestagswahl 2021 nicht mindestens fünf Prozent der im Land insgesamt abgegebenen gültigen (Zweit-)Stimmen erhalten haben.
Wann geht es nach der Wahl für den Sieger oder die Siegerin los?
Die Amtsperiode beginnt am 18. Juni 2023.