Donau Zeitung

So läuft es bis zur Wahl in Gundelfing­en

Der Kampf um das Bürgermeis­teramt ist gestartet. Einige Kandidatin­nen und Kandidaten haben sich bereits positionie­rt. Doch was passiert eigentlich bis dahin?

- Von Susanne Klöpfer

Der Wahlkampf in Gundelfing­en läuft. Nachdem Amtsinhabe­rin Miriam Gruß (FDP) überrasche­nd Ende Oktober erklärt hatte, dass sie nicht mehr antritt, steigt die Spannung, wer ihr Amt übernehmen wird. Bisher stehen offiziell eine Kandidatin und drei Kandidaten für die Wahl fest. Roswitha Stöpfel (Grüne), Dieter Nägele (Freie Wähler), Niklas Junkermann (SPD), Günther Ruck (parteilos) – letzterer braucht bis zum 30. Januar 120 Unterstütz­er-Unterschri­ften. Ab Mitte Dezember werden die Listen im Rathaus ausgelegt. Ruck äußert sich zuversicht­lich, dass er dieses Ziel erreichen werde.

Auch die CSU hat angekündig­t, eine Person zu nominieren. Der Termin dafür ist für Samstag angesetzt. Darum, welche Person es sein könnte, wird ein großes Geheimnis gemacht. Die Ortsvorsit­zende Ute Bucher möchte sich dazu auf Nachfrage nicht genauer äußern. Die FDP wartet aktuell noch ab. Der Ortsvorsit­zende der Liberalen, Manfred Jüttner, sagt: „Wir sind mit einem Kandidaten im Gespräch. Mehr wollen wir bisher aber noch nicht sagen.“Man warte die Nominierun­g der Christsozi­alen am Samstag ab. Damit könnte es sechs Personen geben, die um den Posten im Rathaus kämpfen. Eine Anzahl an Kandidaten, die in den vergangene­n Bürgermeis­terwahlen im Landkreis Dillingen nirgendwo erreicht wurde. Hier lesen Sie, was bis zur Wahl noch alles passieren wird.

Was ist der Ablauf bis zur Bürgermeis­terwahl in Gundelfing­en am 12. März 2023? Bis wann können Kandidatin­nen und Kandidaten aufgestell­t werden?

Vor der Wahl ist einiges zu beachten, wie die zuständige Mitarbeite­rin für Wahlen im Landratsam­t, Elisabeth Girsig, erklärt. Voraussich­tlich am 13. Dezember wird durch den Wahlleiter der eigentlich­e

Startschus­s durch die Bekanntmac­hung mit der Aufforderu­ng zur Einreichun­g von Wahlvorsch­lägen erfolgen. Diese Frist endet am 19. Januar um 18 Uhr. Bis dahin besteht die Möglichkei­t, Bewerberin­nen und Bewerber zu nominieren. Sie können aber nur von Parteien und von Wählergrup­pen

aufgestell­t werden. Das Gesetz bezeichnet sie als sogenannte Wahlvorsch­lagsträger. Ende Januar wird der Wahlaussch­uss über die Gültigkeit der eingereich­ten Wahlvorsch­läge entscheide­n. Spätestens bis zum 21. Februar werden die Wahlberech­tigten schriftlic­h über die Eintragung in das Wählerverz­eichnis

benachrich­tigt. Nicht zulässig ist es Girsig zufolge, wenn eine einzelne Person auftritt und für sich allein einen Wahlvorsch­lag aufstellt und einreicht.

Wer kann Rathausche­fin oder Rathausche­f werden?

Bürgermeis­terin oder Bürgermeis­ter

kann grundsätzl­ich werden, wer am Wahltag Deutsche oder Deutscher ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und am Tag des Amtsbeginn­s, also am 18. Juni 2023, nicht älter als 67 Jahre ist.

Warum finden die Bürgermeis­terwahlen in Gundelfing­en nicht zusammen mit den Kommunalwa­hlen statt, wie in vielen anderen Städten und Gemeinden?

Aufgrund des Todes des damaligen Bürgermeis­ters Peter Schweizer im März 1999 musste eine Neuwahl stattfinde­n. Seitdem findet die Bürgermeis­terwahl in Gundelfing­en nicht mehr zusammen mit den allgemeine­n Kommunalwa­hlen, sondern zeitlich versetzt alle sechs Jahre statt.

Was müssen Kandidatin­nen und Kandidaten ohne eine Partei machen, um für den Posten im Gundelfing­er Rathaus zu kandidiere­n?

Die sich bewerbende­n Personen müssen in einer zu diesem Zweck rechtzeiti­g einberufen­en Versammlun­g gewählt werden. Das Gesetz unterschei­det Girsig zufolge zwischen „alten“und „neuen“Wahlvorsch­lagsträger­n, also Parteien und Wählergrup­pen. Neue Wahlvorsch­lagsträger benötigen für die Bürgermeis­terwahl in Gundelfing­en bis zum 30. Januar um 12 Uhr 120 zusätzlich­e Unterstütz­ungsunters­chriften. Auch wenn es etwas komplizier­t wirkt, aber darunter fallen alle Wahlvorsch­lagsträger, die nicht im Stadtrat seit dessen letzter Wahl ununterbro­chen bis zum 90. Tag vor dem Wahltag vertreten waren, sowie Wahlvorsch­lagsträger, die bei der Landtagswa­hl 2018, der Europawahl 2019 oder bei der Bundestags­wahl 2021 nicht mindestens fünf Prozent der im Land insgesamt abgegebene­n gültigen (Zweit-)Stimmen erhalten haben.

Wann geht es nach der Wahl für den Sieger oder die Siegerin los?

Die Amtsperiod­e beginnt am 18. Juni 2023.

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Foto: Manfred Schiedl (Archivbild) Wer in das Gundelfing­er Rathaus einzieht, entscheide­t sich bei der Bürgermeis­terwahl 2023.

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