Leserbriefe
Denn durch seine Aktivitäten renaturiert er Feuchtgebiete und Auenlandschaften und schafft somit Lebensräume für eine Vielzahl seltenen Arten. Der Schutz des Bibers steht jedoch nicht, wie oft behauptet, über dem Schutze des Menschen. Falls die Aktivitäten eines Bibers eine ernst zu nehmende Gefahr für Mensch und Sachgüter darstellen und präventive Maßnahmen nicht wirken, kann die Naturschutzbehörde das Fangen oder Töten eines Bibers als Ausnahme genehmigen. Im Landkreis Dillingen sind aus diesem Grund schon viele Biber aus der Natur „entnommen“worden, was in der Regel deren Tötung bedeutet. Dabei muss der Biber für die Fehler der Menschen büßen, wie es auch an der B16-Querung des Nebelbachs bei Blindheim der Fall ist. Denn damit eine dort ansässige
Firma ihr Betriebsgelände über den Nebelbach hinweg erweitern konnte, wurde seitens der Gemeinde Blindheim als Ausgleich für den Verlust der Hochwasserretentionsfläche ein Hochwasserrückhaltebecken geschaffen.
Die regelmäßige Pflege des Rückhaltebeckens, wie durch den Bebauungsplan vorgeschrieben, wurde aber unterlassen. Zwangsläufig ist das Becken verbuscht und hat nicht nur seine Funktion für den Hochwasserschutz verloren, sondern auch noch dem Biber beste Voraussetzungen als Lebensraum geboten.
Vielleicht ist es dieser Spiegel, vorgehalten durch den Biber, der uns bei diesem Tier so in Rage versetzt.
Dieter Leippert, Artenschutzreferent des Bund Naturschutz im Landkreis Dillingen