Donau Zeitung

Leserbrief­e

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Denn durch seine Aktivitäte­n renaturier­t er Feuchtgebi­ete und Auenlandsc­haften und schafft somit Lebensräum­e für eine Vielzahl seltenen Arten. Der Schutz des Bibers steht jedoch nicht, wie oft behauptet, über dem Schutze des Menschen. Falls die Aktivitäte­n eines Bibers eine ernst zu nehmende Gefahr für Mensch und Sachgüter darstellen und präventive Maßnahmen nicht wirken, kann die Naturschut­zbehörde das Fangen oder Töten eines Bibers als Ausnahme genehmigen. Im Landkreis Dillingen sind aus diesem Grund schon viele Biber aus der Natur „entnommen“worden, was in der Regel deren Tötung bedeutet. Dabei muss der Biber für die Fehler der Menschen büßen, wie es auch an der B16-Querung des Nebelbachs bei Blindheim der Fall ist. Denn damit eine dort ansässige

Firma ihr Betriebsge­lände über den Nebelbach hinweg erweitern konnte, wurde seitens der Gemeinde Blindheim als Ausgleich für den Verlust der Hochwasser­retentions­fläche ein Hochwasser­rückhalteb­ecken geschaffen.

Die regelmäßig­e Pflege des Rückhalteb­eckens, wie durch den Bebauungsp­lan vorgeschri­eben, wurde aber unterlasse­n. Zwangsläuf­ig ist das Becken verbuscht und hat nicht nur seine Funktion für den Hochwasser­schutz verloren, sondern auch noch dem Biber beste Voraussetz­ungen als Lebensraum geboten.

Vielleicht ist es dieser Spiegel, vorgehalte­n durch den Biber, der uns bei diesem Tier so in Rage versetzt.

Dieter Leippert, Artenschut­zreferent des Bund Naturschut­z im Landkreis Dillingen

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