Vom Glühwein zum Glühbock
Tarnen und Täuschen gehört zur Geschichte von Bier und Wein wie der Knödel zum Schweinsbraten. Um den bayerisch-katholischen Glaubenssatz „Flüssiges bricht Fasten nicht“im kirchlichen Regelwerk zu verankern, sollen einst Mönche aus Bayern ein Fass Bockbier über die Alpen zum Papst nach Rom befördert haben. Der Heilige Vater sollte – sicher ist sicher – sein Placet zum Konsum in der Fastenzeit geben. Und weil das Bier längst sauer war, als es nach beschwerlicher Reise kräftig durchgeschüttelt in Rom ankam, sei die List auch gelungen.
Während diese Legende eine lässliche Sünde beschreibt, ging es schon immer auch um echte Verbrauchertäuschung. Mal wurde Wein mit Wasser, später auch mal mit Glykol gestreckt oder mit Zucker versetzt. Und die Zustände vor Inkrafttreten des herzoglich verordneten Reinheitsgebots für Bier dürfen als besonders verbraucherfeindlich gelten.
Heutzutage entscheiden nicht mehr Päpste oder weltliche Regenten, sondern Gerichte darüber, was serviert werden darf und unter welchem Namen. Ein mit Bockbierwürze aufgepeppter Glühwein fand unlängst vor einem Münchner Handelsgericht keine Gnade. Bockbierwürze, so hieß es nach Anhörung eines Sachverständigen, sei kein Gewürz, sondern gewürztes Wasser. Und Wasser habe im Wein nichts zu suchen, auch nicht im Glühwein.
Damit freilich ist noch nicht alles gesagt. Neben dem Glühwein mit Bockbiergewürz wird auch noch Glühbock angeboten, der sich weder als Wein ausgibt noch Wein enthält, sondern nur gewürztes Bockbier. Wer Bock drauf hat, kann ihn sich weiter schmecken lassen.