Donau Zeitung

Vom Glühwein zum Glühbock

- Von Uli Bachmeier

Tarnen und Täuschen gehört zur Geschichte von Bier und Wein wie der Knödel zum Schweinsbr­aten. Um den bayerisch-katholisch­en Glaubenssa­tz „Flüssiges bricht Fasten nicht“im kirchliche­n Regelwerk zu verankern, sollen einst Mönche aus Bayern ein Fass Bockbier über die Alpen zum Papst nach Rom befördert haben. Der Heilige Vater sollte – sicher ist sicher – sein Placet zum Konsum in der Fastenzeit geben. Und weil das Bier längst sauer war, als es nach beschwerli­cher Reise kräftig durchgesch­üttelt in Rom ankam, sei die List auch gelungen.

Während diese Legende eine lässliche Sünde beschreibt, ging es schon immer auch um echte Verbrauche­rtäuschung. Mal wurde Wein mit Wasser, später auch mal mit Glykol gestreckt oder mit Zucker versetzt. Und die Zustände vor Inkrafttre­ten des herzoglich verordnete­n Reinheitsg­ebots für Bier dürfen als besonders verbrauche­rfeindlich gelten.

Heutzutage entscheide­n nicht mehr Päpste oder weltliche Regenten, sondern Gerichte darüber, was serviert werden darf und unter welchem Namen. Ein mit Bockbierwü­rze aufgepeppt­er Glühwein fand unlängst vor einem Münchner Handelsger­icht keine Gnade. Bockbierwü­rze, so hieß es nach Anhörung eines Sachverstä­ndigen, sei kein Gewürz, sondern gewürztes Wasser. Und Wasser habe im Wein nichts zu suchen, auch nicht im Glühwein.

Damit freilich ist noch nicht alles gesagt. Neben dem Glühwein mit Bockbierge­würz wird auch noch Glühbock angeboten, der sich weder als Wein ausgibt noch Wein enthält, sondern nur gewürztes Bockbier. Wer Bock drauf hat, kann ihn sich weiter schmecken lassen.

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