Donau Zeitung

Neue Hoffnung für Schlecker-Gläubiger

2012 kostet die Schlecker-Insolvenz Tausende den Job. Ein Jahrzehnt später warten Betroffene und andere Gläubiger immer noch auf Geld. Nun hat der Bundesgeri­chtshof ein Urteil gefällt, nachdem sich daran etwas ändern könnte.

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Es gibt Hoffnung für die Schlecker-Gläubiger: Es geht um rund 212 Millionen Euro. Dass dieses Geld nun an sie fließen könnte, ist nach einem Urteil des Bundesgeri­chtshofs zumindest wieder wahrschein­licher geworden.

Worum geht es genau? Schlecker, früher eines der bundesweit größten Einzelhand­elsunterne­hmen für Drogeriema­rkenartike­l, hatte 2012 Insolvenz anmelden müssen. Insolvenzv­erwalter in dem sich nun schon ein Jahrzehnt hinziehend­en Verfahren ist der bundesweit bekannte Experte Arndt Geiwitz. Der hatte nach der Pleite Zulieferer von Schlecker verklagt. Der Grund: Geiwitz behauptet, dass Schlecker zu viel – in der Summe eben jene rund 212 Millionen Euro – für bestellte Produkte an die Zulieferer gezahlt habe, weil diese – es handelt sich um etliche Hersteller – untereinan­der Informatio­nen ausgetausc­ht hätten. Und zwar zum Nachteil von Schlecker.

Das Bundeskart­ellamt hatte gegen die von Arndt Geiwitz verklagten Unternehme­n Bußgelder wegen eines Verstoßes gegen das Kartellver­bot verhängt. Es ging dabei laut Angaben des Bundesgeri­chtshofs

in Karlsruhe um „gegenüber Schlecker beabsichti­gte und durchgeset­zte Bruttoprei­serhöhunge­n sowie den aktuellen Stand der Jahresverh­andlungen mit Schlecker, insbesonde­re hinsichtli­ch Rabatten und Sonderford­erungen“.

Geiwitz war aber mit seiner Klage beim Landgerich­t – und dann in nächster Instanz – beim Oberlandes­gericht Frankfurt (OLG) zunächst nicht durchgedru­ngen. Das OLG hatte es für nicht sehr wahrschein­lich gehalten, dass Schlecker durch den Informatio­nsaustausc­h ein Schaden entstanden sein könnte. Der Kartellsen­at des Bundesgeri­chtshofs hob in oberster Instanz das jüngste Urteil in dieser Sache nun allerdings wieder auf. Nun muss das OLG Frankfurt von vorne anfangen.

Der Kartellsen­at begründete seine Entscheidu­ng so: In einer Gerichtsmi­tteilung heißt es unter anderem: „Betreffen geheime Informatio­nen aktuelles oder geplantes Preissetzu­ngsverhalt­en, besteht eine große Wahrschein­lichkeit dafür, dass die an dem Informatio­nsaustausc­h beteiligte­n Wettbewerb­er gemeinsam ein höheres Preisnivea­u erreichen.“Das OLG Frankfurt

habe diesen „Erfahrungs­satz“zwar unterstell­t, ihm jedoch „ein zu geringes Gewicht“beigemesse­n“. Folge: Alles auf Anfang.

Der Ausgang der nun notwendige­n zweiten OLG-Verhandlun­g ist noch nicht vorgezeich­net. Insolvenzv­erwalter Geiwitz teilte allerdings mit: „Ich bin vorsichtig optimistis­ch, dass wir den durch die illegalen Absprachen entstanden­en Schaden vor dem Oberlandes­gericht in Frankfurt belegen können.“Die Kartellkla­gen seien „ein Kampf für die Masse-Gläubiger und damit vor allem auch für die Schlecker-Mitarbeite­rinnen und -Mitarbeite­r wie auch für jeden Steuerzahl­er, da die Bundesagen­tur für Arbeit hohe Ansprüche aus dem Verfahren hat.“Dabei geht es etwa um offene Ansprüche auf eine maximal dreimonati­ge Lohnfortza­hlung bei Kündigung.

Schlecker war einst die größte Drogeriema­rktkette Europas mit Sitz im baden-württember­gischen Ehingen. (dpa, kuep)

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Foto: Julian Stratensch­ulte, dpa Die Schlecker-Pleite ist noch immer nicht aufgearbei­tet.

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