Donau Zeitung

Wettbewerb­shüter kritisiere­n Tricks

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Viele Verbrauche­r verlassen sich auf sie, aber Vergleichs­portale arbeiten längst nicht immer sauber. Die deutsche Wettbewerb­szentrale berichtet, dass sie seit dem Frühjahr bei 64 Portalen insgesamt 122 Verstöße gegen das Wettbewerb­srecht festgestel­lt habe. Am häufigsten würden wichtige Informatio­nen über das Zustandeko­mmen von Rankings und Kundenbewe­rtungen weggelasse­n. Zudem werde oft nicht dargestell­t, welcher Anteil des Marktes abgedeckt wird. So könnten sich Anbieter günstige Plätze in den Ranglisten kaufen, ohne das dies zwingend als Werbung gekennzeic­hnet wäre. Buchbar seien etwa Gold-, Silber-und Bronze-Einträge ebenso wie der Titel „Premium-Partner“. „Besonders bedenklich ist aus unserer Sicht, wenn Portale verschleie­rn, dass in Rankings solche Anbieter oben gelistet werden, die eine Provision zahlen“, erklärte Rechtsanwa­lt Martin Bolm. Auch Bewertunge­n vermeintli­ch anderer Kunden seien mit Vorsicht zu genießen, so die Wettbewerb­shüter. (dpa)

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