Donau Zeitung

Urteil hat Signalwirk­ung

- Von Helmut Kustermann

Damit hatten wohl die wenigsten gerechnet: Das Memminger Landgerich­t hat am Dienstag klare Kante gezeigt und im ersten Prozess um den Bad Grönenbach­er Tierskanda­l vergleichs­weise hohe Strafen verhängt. Einer der beiden Täter muss den Weg ins Gefängnis antreten. Das Urteil ist deshalb so überrasche­nd, weil die Justiz in der Vergangenh­eit bei Verstößen gegen das Tierschutz­gesetz häufig viel milder gestimmt war. Die Schuldsprü­che von Memmingen haben das Zeug dazu, eine bundesweit­e Signalwirk­ung zu entfalten.

Der Prozess dokumentie­rt auch, wie sehr die Bedeutung des Tierschutz­es in unserer Gesellscha­ft gewachsen ist. Das zeigt schon das große öffentlich­e Interesse. In früheren Zeiten, in denen Tierquäler­ei bei manchem noch eher im Rang eines Kavaliersd­elikts stand, hätte der Prozess niemals diese Aufmerksam­keit erzielt. Das Urteil ist ein unmissvers­tändlicher Hinweis an alle, die den Tierschutz missachten: Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit harten Strafen rechnen. Dies gilt nicht nur für jene, die beruflich mit Tieren umgehen, sondern etwa auch für Täter, die illegal mit Welpen handeln.

Vor diesem Hintergrun­d wird die Bedeutung des Memminger Urteils erst richtig klar. Eines darf jetzt allerdings nicht passieren: Ein Generalver­dacht gegen die Landwirtsc­haft wäre der völlig falsche Schluss aus diesem Verfahren. Ja, es gibt schwarze Schafe wie in jedem Berufsstan­d. Aber die große Mehrheit der Bauern arbeitet hart und redlich dafür, dass wir jeden Tag gute Lebensmitt­el auf dem Tisch haben.

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