Schuhbeck zahlt Schulden nicht zurück
Der Starkoch schleuste 2,3 Millionen Euro am Finanzamt vorbei. Würde er das Geld schnell überweisen, könnte sich das auf seine Strafe auswirken.
Der frühere Promikoch Alfons Schuhbeck schuldet dem Staat 2,3 Millionen Euro. So hoch sind die Steuern, die der Großgastronom nach Auffassung des Münchner Landgerichts I über fünf Jahre hinweg hinterzogen hat. Dafür wurde er zu drei Jahren und zwei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Würde der 73-Jährige seine Schulden schnell abbezahlen und würden seine Anwälte zusätzlich noch ihre Revision gegen das aktuelle Urteil aufrechterhalten, könnte am Ende ein neuer, milderer Schuldspruch für Schuhbeck herauskommen. Aber bisher hat er nicht gezahlt.
Bis Donnerstag sei keine „Nachricht über eine Schadenswiedergutmachung durch den Angeklagten eingegangen“, sagt Laurent Lafleur, Sprecher des Oberlandesgerichts München. Das heißt: Bisher sind der Justiz keine Geldflüsse bekannt.
Schuhbeck und seine Anwälte Markus Gotzens und Sascha König – der auch als Gesellschafter in der Kanzlei von Alfred Sauter und Peter Gauweiler tätig ist – hatten gegen das Urteil Einspruch eingelegt. Sie wollen erst die schriftliche Begründung des Gerichts prüfen, bevor sie die Strafe akzeptieren. Stecken ihrer Ansicht nach in der Urteilsbegründung Rechtsfehler, könnten sie an der Revision festhalten. Dann würde der Bundesgerichtshof
das Urteil möglicherweise überprüfen. Würde dann neu verhandelt und hätten Schuhbeck oder ein Investor die Millionen zurückgezahlt, könnte die Strafe geringer ausfallen.
Ein Steuersünder, der seine Schulden beglichen hat – und zwar schon vor dem Urteil gegen ihn – ist Uli Hoeneß. Der einstige FCBayern-Boss musste sogar über 28 Millionen an den Fiskus zurückzahlen – plus Zinsen waren es am Ende mehr als 40 Millionen. Unter anderem deshalb erhielt Hoeneß zum Beispiel Ausgang während seiner Zeit in der JVA Landsberg.
Im Fall Schuhbeck feilen die drei zuständigen Richterinnen derzeit an der schriftlichen Begründung für ihren Urteilsspruch. „Sie haben dafür ab Verkündung des Urteils sieben Wochen Zeit“, erklärt Gerichtssprecher Lafleur. Vier sind vorbei. Lafleur geht davon aus, dass die schriftliche Begründung „in Kürze“fertig sein wird. Dann könnte wieder Bewegung in den Fall kommen.