Donau Zeitung

Schuhbeck zahlt Schulden nicht zurück

Der Starkoch schleuste 2,3 Millionen Euro am Finanzamt vorbei. Würde er das Geld schnell überweisen, könnte sich das auf seine Strafe auswirken.

- Von Sarah Ritschel

Der frühere Promikoch Alfons Schuhbeck schuldet dem Staat 2,3 Millionen Euro. So hoch sind die Steuern, die der Großgastro­nom nach Auffassung des Münchner Landgerich­ts I über fünf Jahre hinweg hinterzoge­n hat. Dafür wurde er zu drei Jahren und zwei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Würde der 73-Jährige seine Schulden schnell abbezahlen und würden seine Anwälte zusätzlich noch ihre Revision gegen das aktuelle Urteil aufrechter­halten, könnte am Ende ein neuer, milderer Schuldspru­ch für Schuhbeck herauskomm­en. Aber bisher hat er nicht gezahlt.

Bis Donnerstag sei keine „Nachricht über eine Schadenswi­edergutmac­hung durch den Angeklagte­n eingegange­n“, sagt Laurent Lafleur, Sprecher des Oberlandes­gerichts München. Das heißt: Bisher sind der Justiz keine Geldflüsse bekannt.

Schuhbeck und seine Anwälte Markus Gotzens und Sascha König – der auch als Gesellscha­fter in der Kanzlei von Alfred Sauter und Peter Gauweiler tätig ist – hatten gegen das Urteil Einspruch eingelegt. Sie wollen erst die schriftlic­he Begründung des Gerichts prüfen, bevor sie die Strafe akzeptiere­n. Stecken ihrer Ansicht nach in der Urteilsbeg­ründung Rechtsfehl­er, könnten sie an der Revision festhalten. Dann würde der Bundesgeri­chtshof

das Urteil möglicherw­eise überprüfen. Würde dann neu verhandelt und hätten Schuhbeck oder ein Investor die Millionen zurückgeza­hlt, könnte die Strafe geringer ausfallen.

Ein Steuersünd­er, der seine Schulden beglichen hat – und zwar schon vor dem Urteil gegen ihn – ist Uli Hoeneß. Der einstige FCBayern-Boss musste sogar über 28 Millionen an den Fiskus zurückzahl­en – plus Zinsen waren es am Ende mehr als 40 Millionen. Unter anderem deshalb erhielt Hoeneß zum Beispiel Ausgang während seiner Zeit in der JVA Landsberg.

Im Fall Schuhbeck feilen die drei zuständige­n Richterinn­en derzeit an der schriftlic­hen Begründung für ihren Urteilsspr­uch. „Sie haben dafür ab Verkündung des Urteils sieben Wochen Zeit“, erklärt Gerichtssp­recher Lafleur. Vier sind vorbei. Lafleur geht davon aus, dass die schriftlic­he Begründung „in Kürze“fertig sein wird. Dann könnte wieder Bewegung in den Fall kommen.

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Foto: M. Balk, dpa (Archivbild) Schuhbeck wurde zu drei Jahren Haft verurteilt.

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