Polizistenmord: Nach Urteil legt Verteidiger Revision ein
Als Reaktion auf das Urteil im Fall der Polizistenmorde von Kusel hat die Verteidigung des Hauptangeklagten Revision eingelegt. Der 39-jährige Wilderer war am Mittwoch wegen zweifachen Mordes an zwei Polizisten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des Deutschen nach 15 Jahren Haft als ausgeschlossen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann Ende Januar eine 24-jährige Polizeianwärterin und einen Polizeikommissar, 29, mit Kopfschüssen getötet hatte. Mit den Morden habe er seine gewerbsmäßige Jagdwilderei verdecken wollen, hieß in der Begründung. Die Bluttat bei einer Fahrzeugkontrolle auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz hatte deutschlandweit für Entsetzen gesorgt. (dpa)