Donau Zeitung

Millionäre zahlen mit

Die Schweiz kennt keine Obergrenze für den Rentenbeit­rag.

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Das Rentensyst­em in der Schweiz fußt auf drei Säulen: In die so genannte Alters- und Hinterblie­benenverso­rgung muss jeder Erwachsene, der in der Schweiz lebt oder arbeitet, einzahlen. Sie basiert wie in Deutschlan­d auf dem Umlageverf­ahren: Die arbeitende Generation und deren Arbeitgebe­r finanziere­n die Renten der aktuellen Rentnergen­eration. Dazu kommen eine verpflicht­ende, als vorbildlic­h geltende berufliche Vorsorge, die Betriebe und Beschäftig­te mit einem Jahresgeha­lt von mehr als 21.500 Euro ebenfalls gemeinsam finanziere­n und eine freiwillig­e private Vorsorge, die von Pensionska­ssen, Fonds und Versicheru­ngen angeboten wird und ähnlich funktionie­rt wie die RiesterRen­te. Einzahlung­en in die einzelnen Kassen können die Schweizer komplett von ihrem zu versteuern­den Einkommen abziehen.

Die ersten beiden Säulen sollen im Alter zu einer Rente von etwa 60 Prozent des letzten Lohnes führen. Um dieses Ziel nicht zu verfehlen, haben die Schweizer im September in einer Volksabsti­mmung beschlosse­n, das Rentenalte­r für Frauen von 64 auf die für Männer bereits geltenden 65 Jahre anzuheben und die Mehrwertst­euer von 7,7 auf 8,1 Prozent zu erhöhen. Sie soll zusätzlich­es Geld in die Rentenkass­e schaufeln.

Anders als in Deutschlan­d gibt es in der Schweiz keine Obergrenze für die Rentenbeit­räge. Das heißt: Wer gut oder sehr gut verdient, zahlt auch sehr viel – auch ein Einkommens­millionär aber erhält im Alter nur den Höchstsatz von umgerechne­t knapp 2400 Euro aus der Alters- und Hinterblie­benenverso­rgung. (rwa)

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