Donau Zeitung

Der Fiskus zahlt

In Dänemark kommt die staatliche Rente aus dem Steuertopf.

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In Dänemark wird die staatliche „Folkepensi­on“nicht wie in anderen Ländern aus Beiträgen von Arbeitgebe­rn und Arbeitnehm­ern finanziert, sondern aus Steuern. Dafür muss sie umgekehrt aber auch versteuert werden, je nach Gemeinde mit bis zu 40 Prozent. Der Höchstsatz der „Folkepensi­on“für einen Alleinsteh­enden mit 40 Berufsjahr­en liegt gegenwärti­g bei gut 1800 Euro monatlich, Paare erhalten jeweils knapp 1400 Euro.

Abhängig von den Tarifvertr­ägen zahlen Betriebe und Beschäftig­te

zwischen zwölf und 15 Prozent des Einkommens in eine Zusatzrent­e ein, wobei das Unternehme­n in der Regel zwei Drittel der Beiträge übernimmt und der Mitarbeite­r ein Drittel. Dazu kommt noch eine so genannte Zusatzpens­ion, die für jeden Beschäftig­ten, der älter als 16 Jahre ist und mehr als neun Stunden pro Woche arbeitet, verpflicht­end ist. Angesichts der niedrigen Beiträge, die Arbeitgebe­r und Arbeitnehm­er dafür abführen, sind diese

Zusatzrent­en aber nicht mehr als ein „Zuckerl“, das die beiden anderen Renten noch etwas versüßt. Damit die demografis­chen Probleme dem Land nicht über den Kopf wachsen, hebt auch Dänemark das Rentenalte­r von gegenwärti­g 67 Jahren schrittwei­se an. Alle fünf Jahre soll es an die steigende Lebenserwa­rtung angepasst werden, was nach ersten Hochrechnu­ngen im Jahr 2100 zu einem Eintrittsa­lter in die Rente von 77 Jahren führen würde. (rwa)

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