Der Fiskus zahlt
In Dänemark kommt die staatliche Rente aus dem Steuertopf.
In Dänemark wird die staatliche „Folkepension“nicht wie in anderen Ländern aus Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert, sondern aus Steuern. Dafür muss sie umgekehrt aber auch versteuert werden, je nach Gemeinde mit bis zu 40 Prozent. Der Höchstsatz der „Folkepension“für einen Alleinstehenden mit 40 Berufsjahren liegt gegenwärtig bei gut 1800 Euro monatlich, Paare erhalten jeweils knapp 1400 Euro.
Abhängig von den Tarifverträgen zahlen Betriebe und Beschäftigte
zwischen zwölf und 15 Prozent des Einkommens in eine Zusatzrente ein, wobei das Unternehmen in der Regel zwei Drittel der Beiträge übernimmt und der Mitarbeiter ein Drittel. Dazu kommt noch eine so genannte Zusatzpension, die für jeden Beschäftigten, der älter als 16 Jahre ist und mehr als neun Stunden pro Woche arbeitet, verpflichtend ist. Angesichts der niedrigen Beiträge, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer dafür abführen, sind diese
Zusatzrenten aber nicht mehr als ein „Zuckerl“, das die beiden anderen Renten noch etwas versüßt. Damit die demografischen Probleme dem Land nicht über den Kopf wachsen, hebt auch Dänemark das Rentenalter von gegenwärtig 67 Jahren schrittweise an. Alle fünf Jahre soll es an die steigende Lebenserwartung angepasst werden, was nach ersten Hochrechnungen im Jahr 2100 zu einem Eintrittsalter in die Rente von 77 Jahren führen würde. (rwa)