Donau Zeitung

Bushido scheitert mit Verfassung­sklage

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Mehr als sieben Jahre, nachdem das Album „Sonny Black“von Bushido als jugendgefä­hrdend auf den Index gesetzt wurde, ist der Rapper auch mit einer Verfassung­sbeschwerd­e gescheiter­t. Die Indizierun­g verletze ihn nicht in seiner Kunstfreih­eit, teilte das Bundesverf­assungsger­icht am Freitag mit. Die Karlsruher Richterinn­en und Richter nahmen die Klage deshalb gar nicht zur Entscheidu­ng an. Die Bundesprüf­stelle hatte die CD mit 15 Titeln im April 2015 auf die Liste jugendgefä­hrdender Medien gesetzt. Damit ist es verboten, das Album Kindern und Jugendlich­en zugänglich zu machen, es ihnen gegenüber zu bewerben und zu verbreiten. (dpa)

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