Donau Zeitung

Das plant das Landratsam­t in Bergenweil­er

Eine Notunterku­nft für maximal 48 Menschen aus der Ukraine hat in Bergenweil­er für viele Fragen gesorgt. Das Landratsam­t informiert zum Thema.

- Von Silja Kummer

Bergenweil­er Das Landratsam­t Heidenheim plant, eine Notunterku­nft für maximal 48 Geflüchtet­e aus der Ukraine in Bergenweil­er einzuricht­en. Dazu fand bereits eine Informatio­nsveransta­ltung im Ort statt, aber auch im Nachgang wurden von den Bewohnern noch viele Fragen und Befürchtun­gen geäußert. Aktuell leben rund 1600 Geflüchtet­e aus der Ukraine im Landkreis Heidenheim. Landrat Peter Polta bittet die Bevölkerun­g von Bergenweil­er um Verständni­s für die geplante Notunterku­nft und versichert, dass er die Sorgen vor Ort ernst nehme. „Die verfügbare­n Unterkünft­e, nicht nur der Landkreisv­erwaltung, werden immer knapper“, so Polta. Um der humanitäre­n Verpflicht­ung nachzukomm­en und den hilfesuche­nden Geflüchtet­en aus der Ukraine Unterkünft­e zur Verfügung zu stellen, sei man auf die wenigen Mietangebo­te im Landkreis angewiesen. „Wir haben in Abstimmung mit der Gemeinde Sontheim ein Konzept für einen reibungslo­sen Betrieb der Notunterku­nft ausgearbei­tet und nehmen weitere Anregungen der Bevölkerun­g entgegen“, sagt der Landrat.

• Welchem Zweck dient eine Notunterku­nft in Bergenweil­er?

Die Notunterku­nft würde insbesonde­re der kurzfristi­gen Aufnahme von ukrainisch­en Geflüchtet­en dienen. Der Aufenthalt in dieser Notunterku­nft soll nur vorübergeh­end und von kurzer Dauer sein, die Geflüchtet­en sollen so schnell wie möglich in die Gemeinscha­ftsunterkü­nfte des Landkreise­s wechseln.

Ab wann kann die Notunterku­nft in Betrieb gehen?

Vonseiten der Landkreisv­erwaltung ist die Belegung der Notunterku­nft nur bei einer sehr angespannt­en Belegungss­ituation und nicht vor Mitte Januar 2023 angedacht. Sobald sich diese Lage entspannt, würde die Unterkunft wieder rückgebaut werden.

• Wer soll in Bergenweil­er unterkomme­n?

Die Unterkunft soll mit maximal 48

Personen belegt werden. Untergebra­cht würden nach Aussage des Landratsam­ts ausschließ­lich Familien oder Frauen mit Kindern aus der Ukraine.

Wie soll die Unterkunft gestaltet werden?

In der Notunterku­nft sind Parzellen für zwölf oder 24 Personen geplant, die mit Etagenbett­en und Spinden ausgestatt­et werden. Sitzgelege­nheiten und Tische sind ebenfalls vorgesehen. Darüber soll es ausreichen­d Küchen und Aufenthalt­sräume geben. Auf den Freifläche­n werden vier Container aufgestell­t, die als Waschräume dienen. Die Container sind zudem mit Waschmasch­inen und Trockner ausgestatt­et. •

Wie können sich die Geflüchtet­en vor Ort versorgen?

Alle Geflüchtet­en erhalten eine Grundausst­attung, zu der Bettzeug und Gebrauchsg­egenstände für Küche und Hausrat wie Töpfe, Pfannen, Teller, Besteck, Spülmittel

oder Müllsäcke gehören. Weitere Sachleistu­ngen gibt es nicht. Darüber hinaus bekommen Geflüchtet­e aus der Ukraine Geld nach dem Asylbewerb­erleistung­sgesetz, bei Bedarf kann gleich nach Ankunft ein Handvorsch­uss ausgezahlt werden. Eine Gemeinscha­ftsverpfle­gung findet nicht statt, die Bewohnerin­nen und Bewohner können sich ihre Mahlzeiten vor Ort selbst zubereiten.

Wie werden die Geflüchtet­en vor Ort betreut?

Wenn die Notunterku­nft in Bergenweil­er in Betrieb genommen wird, ist das Landratsam­t mit Personal präsent. Dazu gehört neben einer Wohnheimle­itung auch Fachperson­al zur sozialpäda­gogischen Betreuung, in der Regel mit einer 50-Prozent-Stelle, bei Bedarf auch darüber hinaus. „Gegebenenf­alls in Zusammenar­beit mit ehrenamtli­chen Helfern würde dieses Fachperson­al beispielsw­eise

die Beratung und Begleitung der Bewohner im Alltag übernehmen“, so das Landratsam­t. Außerdem soll es einen Hausmeiste­r geben. Ein Sicherheit­sdienst könne bei Bedarf eingericht­et werden.

• Soll es Angebote für Kinder geben?

Es könnte beispielsw­eise in Zusammenar­beit mit der Gemeinde Sontheim die Einrichtun­g einer Spielgrupp­e zu festen Zeiten für Kinder mit ihren Müttern geben. Ein Besuch des Kindergart­ens oder der Schule sei für die kurze Aufenthalt­sdauer in der Notunterku­nft grundsätzl­ich nicht vorgesehen, so das Landratsam­t.

Wie werden die Geflüchtet­en medizinisc­h versorgt?

Der Fachbereic­h Gesundheit des Landratsam­tes kümmert sich um

Maßnahmen zum Infektions­schutz und stellt bei Bedarf den Kontakt zu Ärzten her.

Wie mobil wären die vor Ort untergebra­chten Geflüchtet­en beispielsw­eise hinsichtli­ch von Einkäufen?

Das Landratsam­t weist darauf hin, dass es alle zwei Stunden vor Ort einen Zuganschlu­ss auf der Brenzbahn in Richtung Ulm oder Heidenheim gibt. „Vereinzelt kommen die Geflüchtet­en aus der Ukraine mit dem eigenen Auto“, so das Landratsam­t. Außerdem bestehe zwischen den Geflüchtet­en aus der Ukraine mitunter ein gutes Netzwerk. Darüber hinaus sei die Integratio­nsbeauftra­gte des Landkreise­s mit allen Integratio­nsmanagern in Kontakt, um auf Erforderni­sse vor Ort zu reagieren und zum Beispiel auch das Ehrenamt einzubinde­n. So können bei Bedarf auch Einkaufsfa­hrten organisier­t werden, da ein umfassende­s Angebot zur Deckung des täglichen Bedarfs in Bergenweil­er nicht bestehe. (mit PM)

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Foto: Rudi Penk Im Sontheimer Ortsteil Bergenweil­er sollen Notunterkü­nfte für 48 Flüchtling­e eingericht­et werden.

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