Teures Erbe
Das eigene Elternhaus ist eine Immobilie voller Emotionen und Erinnerungen. Dass die Kinder es einmal verkaufen müssen, weil sie die Erbschaftssteuer sonst nicht bezahlen können – unvorstellbar bislang für viele Familien. Durch die vom Bundesverfassungsgericht erzwungene Neubewertung von Häusern, Wohnungen und Grundstücken könnten nun allerdings deutlich mehr Erben in diese Verlegenheit kommen.
Der einfachste Weg, das zu verhindern, wäre das Anheben der Freibeträge. Wenn Immobilien kontinuierlich im Wert steigen, die Freibeträge aber nicht, entwertet das den Freibetrag eines Erben von Jahr zu Jahr. Im verminten Gelände des deutschen Steuerstaates aber finden sich im Moment keine Mehrheiten für eine Erhöhung. Im Bund würden Sozialdemokraten und Grüne auf Erbschaften lieber noch kräftiger zugreifen, weil es sich nach ihrer kruden Umverteilungslogik bei einem Erbe um ein Einkommen handelt, das einem ohne eigenes Zutun zufällt – und in den Ländern ist vielen Finanzministern das berühmte Hemd näher als der Rock, schließlich fließt die Erbschaftssteuer komplett in die Kassen der Länder. Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel Österreich: Dort wurde die Erbschaftssteuer schon 2008 abgeschafft.