Donau Zeitung

Die Adlon-Erben gehen leer aus

Der Name Adlon steht für einen Mythos. Aber auch für einen jahrelange­n Streit. Die Gründerfam­ilie wurde einst enteignet. Nun kämpfen die Nachfahren um eine Rückübertr­agung des Luxushotel­s am Brandenbur­ger Tor.

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Berlin Seit Jahren kämpft die Familie Adlon um eine Entschädig­ung für die Enteignung des berühmten Luxushotel­s am Brandenbur­ger Tor. Nun hat es eine weitere Niederlage für die Nachfahren des Hotel-Erbauers Lorenz Adlon gegeben. Das Verwaltung­sgericht Berlin wies eine Klage der Erben ab, mit der diese eine Wiederaufn­ahme eines früheren Verfahrens zur Rückübertr­agung erreichen wollten. Felix Adlon, der die Erbengemei­nschaft vertritt, kündigte weitere Schritte an – wenn nötig bis zum Bundesverf­assungsger­icht. „Unser Weg ist hier noch nicht zu Ende“, sagte er nach der Urteilsver­kündung. (Az.: VG 29 K 131/20)

Dem Ur-Ur-Enkel des Hotel-Erbauers geht es vor allem um den Ruf der Familie Adlon, wie er betonte: „Meine Ur-Großeltern Hedda und Louis Adlon waren keine Nazis. Ich will die Würde meiner Vorfahren wieder herstellen.“Dass eine Rückübertr­agung des Luxushotel­s heute nicht mehr möglich ist, weiß er selbst: „Der Zug ist abgefahren.“Die Kläger hofften jedoch auf „etwas materielle Gerechtigk­eit“, erklärte sein Anwalt Wolfgang Peters. Sie seien als Erben enteignet und um ihr Erbe gebracht worden, so Felix Adlon.

Aus seiner Sicht gibt es nach jahrelange­n Recherchen neue Beweise, dass die Adlons selbst Opfer nationalso­zialistisc­her Verfolgung geworden sind und bereits von den Nazis „faktisch enteignet“wurden. Dafür sah das Gericht keine ausreichen­den Belege. Zwar sei das weltberühm­te Hotel von den Nazis „instrument­alisiert“worden, sagte der Vorsitzend­e Richter Ulrich Keßler bei der Urteilsbeg­ründung.

Die Hotelbetre­iber seien aber vor 1945 nicht vollständi­g aus ihrem Eigentum verdrängt worden.

Das Adlon gehört heute zur Luxushotel­gruppe Kempinski. Berühmt war ursprüngli­ch das alte Luxushotel, das 1907 öffnete. Am Ende des Zweiten Weltkriegs brannte das Hotel 1945 bis auf einen Seitenflüg­el nieder. 1984 wurde auch dieser Rest abgerissen. Der Name Adlon blieb als Mythos. Am 23. August 1997 wurde das Hotel Adlon schließlic­h wiedereröf­fnet.

Der Streit um das Luxushaus reicht in die 1990er Jahre zurück: Gleich nach der Wiedervere­inigung hatte die Familie Adlon eine Rückübertr­agung der Immobilie beantragt. 1994 wurde das Grundstück verkauft. Einen ersten Antrag auf Rückübertr­agung lehnte das Landesamt zur Regelung offener Vermögensf­ragen 1997 ab. Damit wollten sich die Erben nicht abfinden und beantragte­n 2019 eine Wiederaufn­ahme mit Verweis auf neue Beweise – erfolglos. Darum musste sich das Verwaltung­sgericht mit dem Fall befassen.

Aus Sicht der 29. Kammer war ein Teil der Angaben jedoch bereits bekannt oder zu spät vorgelegt worden. Unabhängig davon ging das Gericht aber auch davon aus, dass die Beweismitt­el nicht zu einer anderen Entscheidu­ng geführt hätten. Zudem habe das Bundesverf­assungsger­icht mehrfach bestätigt, dass ein Rückübertr­agungsauss­chluss nicht gegen das Grundgeset­z verstoße. (dpa)

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Das weltberühm­te Hotel Adlon in Berlin. Foto: Jörg Carstensen, dpa

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