Die Adlon-Erben gehen leer aus
Der Name Adlon steht für einen Mythos. Aber auch für einen jahrelangen Streit. Die Gründerfamilie wurde einst enteignet. Nun kämpfen die Nachfahren um eine Rückübertragung des Luxushotels am Brandenburger Tor.
Berlin Seit Jahren kämpft die Familie Adlon um eine Entschädigung für die Enteignung des berühmten Luxushotels am Brandenburger Tor. Nun hat es eine weitere Niederlage für die Nachfahren des Hotel-Erbauers Lorenz Adlon gegeben. Das Verwaltungsgericht Berlin wies eine Klage der Erben ab, mit der diese eine Wiederaufnahme eines früheren Verfahrens zur Rückübertragung erreichen wollten. Felix Adlon, der die Erbengemeinschaft vertritt, kündigte weitere Schritte an – wenn nötig bis zum Bundesverfassungsgericht. „Unser Weg ist hier noch nicht zu Ende“, sagte er nach der Urteilsverkündung. (Az.: VG 29 K 131/20)
Dem Ur-Ur-Enkel des Hotel-Erbauers geht es vor allem um den Ruf der Familie Adlon, wie er betonte: „Meine Ur-Großeltern Hedda und Louis Adlon waren keine Nazis. Ich will die Würde meiner Vorfahren wieder herstellen.“Dass eine Rückübertragung des Luxushotels heute nicht mehr möglich ist, weiß er selbst: „Der Zug ist abgefahren.“Die Kläger hofften jedoch auf „etwas materielle Gerechtigkeit“, erklärte sein Anwalt Wolfgang Peters. Sie seien als Erben enteignet und um ihr Erbe gebracht worden, so Felix Adlon.
Aus seiner Sicht gibt es nach jahrelangen Recherchen neue Beweise, dass die Adlons selbst Opfer nationalsozialistischer Verfolgung geworden sind und bereits von den Nazis „faktisch enteignet“wurden. Dafür sah das Gericht keine ausreichenden Belege. Zwar sei das weltberühmte Hotel von den Nazis „instrumentalisiert“worden, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Keßler bei der Urteilsbegründung.
Die Hotelbetreiber seien aber vor 1945 nicht vollständig aus ihrem Eigentum verdrängt worden.
Das Adlon gehört heute zur Luxushotelgruppe Kempinski. Berühmt war ursprünglich das alte Luxushotel, das 1907 öffnete. Am Ende des Zweiten Weltkriegs brannte das Hotel 1945 bis auf einen Seitenflügel nieder. 1984 wurde auch dieser Rest abgerissen. Der Name Adlon blieb als Mythos. Am 23. August 1997 wurde das Hotel Adlon schließlich wiedereröffnet.
Der Streit um das Luxushaus reicht in die 1990er Jahre zurück: Gleich nach der Wiedervereinigung hatte die Familie Adlon eine Rückübertragung der Immobilie beantragt. 1994 wurde das Grundstück verkauft. Einen ersten Antrag auf Rückübertragung lehnte das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen 1997 ab. Damit wollten sich die Erben nicht abfinden und beantragten 2019 eine Wiederaufnahme mit Verweis auf neue Beweise – erfolglos. Darum musste sich das Verwaltungsgericht mit dem Fall befassen.
Aus Sicht der 29. Kammer war ein Teil der Angaben jedoch bereits bekannt oder zu spät vorgelegt worden. Unabhängig davon ging das Gericht aber auch davon aus, dass die Beweismittel nicht zu einer anderen Entscheidung geführt hätten. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt, dass ein Rückübertragungsausschluss nicht gegen das Grundgesetz verstoße. (dpa)