„Von Unterbringung von Asylbewerbern war nicht die Rede“
Mödingens Bürgermeister nimmt zur Debatte über die Wohncontainer Stellung
Mödingen Der Mödinger Bürgermeister Walter Joas hat jetzt zur Diskussion über die mögliche Unterbringung von Asylsuchenden in Bergheim Stellung genommen. Im Mödinger Gemeindeteil sollen 20 Geflüchtete in Wohncontainern unterkommen. Der Rathauschef will im Namen der Gemeinde konkret Äußerungen im jüngsten Leserbrief von Karolina Wagner klarstellen. Die von der Schreiberin angemahnte Ankündigung im Gemeindeblatt der Gemeinde Mödingen (Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen) ist laut Mitteilung des Bürgermeisters in Form der abgedruckten Tagesordnung zur Gemeinderatssitzung vom 21. November erfolgt.
Vom Bauwerber wurde, wie Joas erläutert, der Bauantrag mit der Bezeichnung „Neubau einer Wohn-Container-Anlage auf Fl.Nr. 52, Gemarkung Bergheim (Kirchberg 15, 89426 MödingenBergheim)“bei der Gemeinde eingereicht. Der Bürgermeister betont: „Im Rahmen des Bauantrages und deshalb auch auf der Einladung zur Gemeinderatssitzung war von einer Unterbringung von Asylbewerbern seitens des Bauherrn keine Rede.“Die Gemeinde habe erst kurz vor dem Sitzungstermin „gerüchteweise“von einer möglichen Asylbewerber-Unterbringung erfahren und dies klar und deutlich in der Gemeinderatssitzung geäußert.
Die Kommunikation gegenüber der Bürgerschaft der Gemeinde Mödingen sei in dieser Sache stets einwandfrei und klar gewesen, stellt Joas fest. Im Rahmen des § 36 des Baugesetzbuches könne die Gemeinde nur in rechtlich klar definiertem Umfang das gemeindliche Einvernehmen verweigern, insbesondere wenn etwa die gesicherte Erschließung nicht gegeben sein. Dementsprechend hätten auch hier der Gemeinderat und der Bürgermeister allen Anwesenden von vorneherein „reinen Wein eingeschenkt“.
Dass Wortmeldungen aus der Zuhörerschaft in Sitzungen nicht zulässig sind, ergebe sich mittelbar aus der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern. Dies stelle sicher, dass Gemeinderatsmitglieder nicht unmittelbar durch entsprechend geartete Wortmeldungen in ihrer Entscheidung beeinflusst werden. „Nachfragen sind keinesfalls unerwünscht. Hierfür stehen der Erste Bürgermeister oder die Verwaltungsgemeinschaft Wittislingen den Bürgerinnen und Bürgern außerhalb der Gremiumssitzungen gerne zur Verfügung“, erklärt Joas. Über den Bauantrag zu entscheiden habe schlussendlich nur die Baugenehmigungsbehörde – und somit das Landratsamt.