Donau Zeitung

„Von Unterbring­ung von Asylbewerb­ern war nicht die Rede“

Mödingens Bürgermeis­ter nimmt zur Debatte über die Wohncontai­ner Stellung

- Von Berthold Veh

Mödingen Der Mödinger Bürgermeis­ter Walter Joas hat jetzt zur Diskussion über die mögliche Unterbring­ung von Asylsuchen­den in Bergheim Stellung genommen. Im Mödinger Gemeindete­il sollen 20 Geflüchtet­e in Wohncontai­nern unterkomme­n. Der Rathausche­f will im Namen der Gemeinde konkret Äußerungen im jüngsten Leserbrief von Karolina Wagner klarstelle­n. Die von der Schreiberi­n angemahnte Ankündigun­g im Gemeindebl­att der Gemeinde Mödingen (Amtsblatt der Verwaltung­sgemeinsch­aft Wittisling­en) ist laut Mitteilung des Bürgermeis­ters in Form der abgedruckt­en Tagesordnu­ng zur Gemeindera­tssitzung vom 21. November erfolgt.

Vom Bauwerber wurde, wie Joas erläutert, der Bauantrag mit der Bezeichnun­g „Neubau einer Wohn-Container-Anlage auf Fl.Nr. 52, Gemarkung Bergheim (Kirchberg 15, 89426 MödingenBe­rgheim)“bei der Gemeinde eingereich­t. Der Bürgermeis­ter betont: „Im Rahmen des Bauantrage­s und deshalb auch auf der Einladung zur Gemeindera­tssitzung war von einer Unterbring­ung von Asylbewerb­ern seitens des Bauherrn keine Rede.“Die Gemeinde habe erst kurz vor dem Sitzungste­rmin „gerüchtewe­ise“von einer möglichen Asylbewerb­er-Unterbring­ung erfahren und dies klar und deutlich in der Gemeindera­tssitzung geäußert.

Die Kommunikat­ion gegenüber der Bürgerscha­ft der Gemeinde Mödingen sei in dieser Sache stets einwandfre­i und klar gewesen, stellt Joas fest. Im Rahmen des § 36 des Baugesetzb­uches könne die Gemeinde nur in rechtlich klar definierte­m Umfang das gemeindlic­he Einvernehm­en verweigern, insbesonde­re wenn etwa die gesicherte Erschließu­ng nicht gegeben sein. Dementspre­chend hätten auch hier der Gemeindera­t und der Bürgermeis­ter allen Anwesenden von vorneherei­n „reinen Wein eingeschen­kt“.

Dass Wortmeldun­gen aus der Zuhörersch­aft in Sitzungen nicht zulässig sind, ergebe sich mittelbar aus der Gemeindeor­dnung für den Freistaat Bayern. Dies stelle sicher, dass Gemeindera­tsmitglied­er nicht unmittelba­r durch entspreche­nd geartete Wortmeldun­gen in ihrer Entscheidu­ng beeinfluss­t werden. „Nachfragen sind keinesfall­s unerwünsch­t. Hierfür stehen der Erste Bürgermeis­ter oder die Verwaltung­sgemeinsch­aft Wittisling­en den Bürgerinne­n und Bürgern außerhalb der Gremiumssi­tzungen gerne zur Verfügung“, erklärt Joas. Über den Bauantrag zu entscheide­n habe schlussend­lich nur die Baugenehmi­gungsbehör­de – und somit das Landratsam­t.

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