Donau Zeitung

Ilse Aigner warnt vor Änderungen beim „Abtreibung­sgesetz“

Als Vorsitzend­e von Donum Vitae schaltet sich die Landtagspr­äsidentin in die Diskussion über den Paragrafen 218 ein.

- Von Christoph Frey

Entschiede­n gegen eine Änderung der gesetzlich­en Regelungen für eine Abtreibung hat sich Landtagspr­äsidentin Ilse Aigner ausgesproc­hen. Die CSU-Politikeri­n ist Vorsitzend­e von Donum Vitae in Bayern. Die von Katholiken gegründete Stiftung berät Frauen, die abtreiben wollen, und unterhält rund 70 Beratungss­tellen in Bayern. Bundesweit sind es 200.

Gegenüber unserer Redaktion warnte Aigner vor einer „weiteren Spaltung der Gesellscha­ft“. Die jetzige Regelung sei Ergebnis einer „mühsamen und sehr emotionsge­ladenen Debatte.“Aigner: „Man fand zu einem historisch­en Kompromiss. Nun will die Ampelkoali­tion diesen gesellscha­ftlichen Konsens ohne Not aufkündige­n. Ich halte das für fatal und wehre mich dagegen mit aller Entschiede­nheit.“

Die bayerische Donum-VitaeVorsi­tzende verweist auf eine Umfrage in den Beratungss­tellen unter knapp 1200 Klientinne­n. Danach war für 82 Prozent aller Schwangere­n die Pflichtber­atung persönlich „sehr entlastend“. Knapp 40 Prozent hätten dieses Gespräch gar nicht gesucht, wenn es nicht vorgeschri­eben wäre.

Für Aigner zeigen diese Zahlen die Bedeutung der Pflichtber­atung, die bleiben müsse. „Wer eine weitere Liberalisi­erung von Schwangers­chaftsabbr­üchen fordert, stellt nicht nur die Menschenwü­rde und das Recht auf Leben auf der Grundlage unseres Grundgeset­zes infrage, sondern lässt vor allem auch Frauen in einer schwierige­n persönlich­en Konfliktsi­tuation allein. „

In Deutschlan­d ist eine Abtreibung grundsätzl­ich strafbar, es sei denn, sie findet in den ersten zwölf Wochen statt und die Frau hat sich zuvor beraten lassen – geregelt wird das im Paragraf 218 des Strafgeset­zbuchs.

Nicht strafbar ist ein Abbruch auch, wenn medizinisc­he Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewalti­gung erfolgt. Vor dem Hintergrun­d einer erwarteten Experten-Empfehlung an die Bundesregi­erung gibt es derzeit auch in Deutschlan­d viele Forderunge­n, Schwangers­chaftsabbr­üche zu entkrimina­lisieren – nicht zuletzt aus den Reihen der Ampelkoali­tion.

Das Europäisch­e Parlament will das Recht auf Abtreibung sogar zum EU-Grundrecht machen. Eine entspreche­nde – rechtlich unverbindl­iche – Resolution wurde am Donnerstag in Brüssel mit einer deutlichen Mehrheit angenommen.

Einer Studie im Auftrag des Bundesgesu­ndheitsmin­isteriums zufolge haben Frauen im Osten und Norden Deutschlan­ds leichter Zugang zu Stellen, die Schwangers­chaftsabbr­üche durchführe­n, als in anderen Landesteil­en. In 85 von 400 Landkreise­n in Deutschlan­d ist eine geeignete Einrichtun­g weiter als eine 40 Minuten währende Autofahrt entfernt. 43 dieser Kreise lägen in Bayern. (mit dpa)

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Foto: Peter Kneffel, dpa Ilse Aigner hält Änderungen an den gesetzlich­en Bestimmung­en zur Abtreibung für fatal.

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