Ilse Aigner warnt vor Änderungen beim „Abtreibungsgesetz“
Als Vorsitzende von Donum Vitae schaltet sich die Landtagspräsidentin in die Diskussion über den Paragrafen 218 ein.
Entschieden gegen eine Änderung der gesetzlichen Regelungen für eine Abtreibung hat sich Landtagspräsidentin Ilse Aigner ausgesprochen. Die CSU-Politikerin ist Vorsitzende von Donum Vitae in Bayern. Die von Katholiken gegründete Stiftung berät Frauen, die abtreiben wollen, und unterhält rund 70 Beratungsstellen in Bayern. Bundesweit sind es 200.
Gegenüber unserer Redaktion warnte Aigner vor einer „weiteren Spaltung der Gesellschaft“. Die jetzige Regelung sei Ergebnis einer „mühsamen und sehr emotionsgeladenen Debatte.“Aigner: „Man fand zu einem historischen Kompromiss. Nun will die Ampelkoalition diesen gesellschaftlichen Konsens ohne Not aufkündigen. Ich halte das für fatal und wehre mich dagegen mit aller Entschiedenheit.“
Die bayerische Donum-VitaeVorsitzende verweist auf eine Umfrage in den Beratungsstellen unter knapp 1200 Klientinnen. Danach war für 82 Prozent aller Schwangeren die Pflichtberatung persönlich „sehr entlastend“. Knapp 40 Prozent hätten dieses Gespräch gar nicht gesucht, wenn es nicht vorgeschrieben wäre.
Für Aigner zeigen diese Zahlen die Bedeutung der Pflichtberatung, die bleiben müsse. „Wer eine weitere Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen fordert, stellt nicht nur die Menschenwürde und das Recht auf Leben auf der Grundlage unseres Grundgesetzes infrage, sondern lässt vor allem auch Frauen in einer schwierigen persönlichen Konfliktsituation allein. „
In Deutschland ist eine Abtreibung grundsätzlich strafbar, es sei denn, sie findet in den ersten zwölf Wochen statt und die Frau hat sich zuvor beraten lassen – geregelt wird das im Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs.
Nicht strafbar ist ein Abbruch auch, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung erfolgt. Vor dem Hintergrund einer erwarteten Experten-Empfehlung an die Bundesregierung gibt es derzeit auch in Deutschland viele Forderungen, Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren – nicht zuletzt aus den Reihen der Ampelkoalition.
Das Europäische Parlament will das Recht auf Abtreibung sogar zum EU-Grundrecht machen. Eine entsprechende – rechtlich unverbindliche – Resolution wurde am Donnerstag in Brüssel mit einer deutlichen Mehrheit angenommen.
Einer Studie im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums zufolge haben Frauen im Osten und Norden Deutschlands leichter Zugang zu Stellen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, als in anderen Landesteilen. In 85 von 400 Landkreisen in Deutschland ist eine geeignete Einrichtung weiter als eine 40 Minuten währende Autofahrt entfernt. 43 dieser Kreise lägen in Bayern. (mit dpa)