Justiz macht gegen Extremisten mobil
Strafverfolgung Bayern hat eine zentrale Ermittlungsstelle eingerichtet. Was sich verbessern soll
München Nur ein halbes Jahr hat es nach Aussage von Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) von der Idee bis zu ihrer Verwirklichung gedauert. Nun hat die neue „Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus“(ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft in München ihre Arbeit aufgenommen. Der Staat, so der Minister, müsse eine „klare Antwort“auf den starken Anstieg extremistisch und fremdenfeindlich motivierter Straftaten geben.
Die neue Zentralstelle ist hochkarätig besetzt. Ihr Chef ist der Leitende Oberstaatsanwalt Georg Freutsmiedl, der seit 2013 bei der Generalstaatsanwaltschaft München arbeitet, als Koordinator für die Bekämpfung organisierter Kriminalität einschlägige Erfahrung mitbringt und, wie es gestern bei der Pressekonferenz in München hieß, mit den Sicherheitsbehörden in Bayern und im Bund bestens vernetzt ist. Ihm stehen bei der Leitung der ZET vier weitere Oberstaatsanwälte zur Seite. Insgesamt werden für die Extremismusbekämpfung bei der Justiz landesweit 96 zusätzliche Planstellen geschaffen, darunter 23 Stellen für Staatsanwälte und Richter.
Im Unterschied zu vergleichbaren Einrichtungen in anderen Bundesländern wird die neue Zentralstelle in Bayern nicht nur die wachsende Zahl von Strafverfahren bearbeiten, die vom Generalbundesanwalt nach Bayern zurückgegeben werden. Sie soll außerdem eigene Ermittlungsverfahren führen und zudem als „zentrale Schnittstelle“und „Wissensvermittler“für alle Dienststellen von Justiz, Polizei und Verfassungsschutz dienen, die mit Abwehr und Verfolgung von extremistischen Straftaten befasst sind. „Wir wollen“, so formulierte es der Münchner Generalstaatsanwalt Manfred Nötzel, „unseren Beitrag leisten, dass Deutschland als Anschlagsziel nicht attraktiv ist und Bayern schon gar nicht.“
Nach Ansicht des Justizministers hat Bayern bei der Justiz mit der ZET nun zwei von drei Voraussetzungen für eine effektivere Extremismusbekämpfung geschaffen: ausreichend Personal und eine zeitgemäße Struktur. Die dritte Voraussetzung sei „passendes Werkzeug“. Das sei die Aufgabe des Bundesjustizministers. Zum Beispiel müsse, so Bausback, eine „Sympathiewerbung für terroristische und kriminelle Vereinigungen endlich wieder unter Strafe gestellt werden.“Außerdem fordert er eine „klare Rechtsgrundlage, um an die verschlüsselte Telekommunikation im Internet heranzukommen.“
Nötzel unterstützt diese Forderung. „Es ist ein beklagenswerter Zustand, dass wir noch mit Instrumenten arbeiten, die aus der Zeit der Festnetztelefonie stammen.“Attentäter, so der Generalstaatsanwalt, würden bei Anschlägen nicht selten via Internet von einem „Coach“begleitet. Der Staat dürfe sich hier nicht „an der Nase herumführen lassen.“»Kommentar