Gitarre unter Artenschutz
Bürokratie Papierkrieg für ein paar Gramm Palisanderhölzer
Augsburg Zugegeben, nicht jeder von uns ist täglich auf Konzertreise im Ausland mit einem Instrument im Gepäck. Also kommen wir auch kaum in die Verlegenheit, uns mit den Auswirkungen des Washingtoner Artenschutzabkommens auf ein wertvolles Streich- oder Blasinstrument in unserem Besitz auseinanderzusetzen. Klingt kompliziert, ist es auch. Von „Bürokratie-Wahnsinn“spricht der Branchenverband der Musikfachgeschäfte,
Alles fing damit an, dass der Handel mit seltenen Tropenhölzern erschwert werden sollte. Erst bei der letzten Weltartenschutzkonferenz im Oktober wurden weitere Palisander-Arten unter Schutz gestellt, die auch in Instrumenten verwendet werden. Die EU packt solche Vorgaben dann in eine Verordnung und die Bürokratie freut sich. Seit Jahresbeginn müssen Geschäfte, die mit Instrumenten handeln, für jede Gitarre, Geige oder Flöte in ihrem Laden festhalten, welche seltenen Hölzer verbaut wurden, auch wenn es nur um wenige Gramm geht, sagt der Verband. Wobei das eine besondere deutsche Spezialität sei.
Sind Sie stolzer Privatbesitzer eines solchen Instruments, brauchen Sie das nicht. Aber mal angenommen, Sie wollen mit Ihrer verzierten Gitarre verreisen, empfiehlt sich ein Blick auf die Internetseite des Bundesamts für Naturschutz. Da gibt es Links zur „Musikinstrumentenbescheinigung“für Instrumente, die im Reisegepäck mitgeführt werden. Übrigens nicht erst seit der letzten Artenschutzkonferenz.