Deponie: Was zur Einigung noch fehlt
Schlacke Zum wiederholten Mal stehen sich die Lech-Stahlwerke und die Gemeinde Holzheim vor Gericht gegenüber. Nun steht die Zufahrtsfrage aber vor ihrer endgültigen Beantwortung
Holzheim/Augsburg Der Vorsitzende Richter Harald Meyer kam gleich auf den Punkt, indem er bereits zu Beginn fragte: „Was steht diesem Vergleich denn im Wege?“Gerichtet war die Frage an die Gemeinde Holzheim, vertreten durch Bürgermeister Robert Ruttmann und Rechtsanwalt Josef Geislinger, sowie an die Delegation der LechStahlwerke (LSW) mit Firmenchef Max Aicher an der Spitze. Beide Seiten standen sich am Donnerstag einmal mehr vor dem Landgericht Augsburg gegenüber. Gegenstand der mündlichen Verhandlung war erneut die Zufahrt zur Schlackendeponie, die die LSW am Ortsrand von Holzheim errichten wollen.
Meyer zielte auf die Süd-WestZufahrt zum Deponiegelände ab, die über den sogenannten Hemerter Weg führt. Diese Variante wird von Holzheim wie auch der Nachbargemeinde Münster bevorzugt, während in Herbertshofen eine Variante von Norden her favorisiert wird – oder eher wurde? Zumindest signalisierten die Vertreter des Unternehmens in der gestrigen Verhandlung, dass sie die Route über den Hemerter Weg nun als ernsthafte Alternative betrachten. Das hatten sie bereits bei einem Treffen Mitte Dezember in Rain getan, als sich beide Seiten außergerichtlich an einen Tisch setzten. Daraufhin ließen die LSW einen Vertragsentwurf für diese Zufahrtsvariante erstellen, der mittlerweile bei den Gemeinden Holzheim und Münster – der Weg führt über beide Gemarkungen – vorliegt. Diesen könne man aber noch nicht unterzeichnen, so Anwalt Geislinger, da noch Planunterlagen fehlen. Zudem müssten erst beide Gemeinderäte entsprechende Beschlüsse fassen. Das Gremium in Münster befasste sich gestern Abend mit dem Thema, in Holzheim wird es bei der nächsten Sitzung am 31. Januar behandelt.
Auch vonseiten des Stahlwerks gibt es allerdings noch Klärungsbedarf. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Breite des Weges. Die Gemeinde Münster hatte bereits Grundstücke erworben, um dort einen Ausbau für Schwerlastverkehr – Max Aicher sprach gestern in diesem Zusammenhang von 16 Fahrten pro Tag – zu ermöglichen.
Die hinzugekaufte Fläche reiche aber noch nicht aus, argumentierten die LSW-Anwälte Peter Kersandt und Jürgen Kipp. Dies bestätigte vor Gericht Bauingenieur Peter Hartung. Er war von den LSW im Juli beauftragt worden, den erforderlichen Flächenbedarf für die Zu- fahrt von Südwesten her zu ermitteln. Hartung sagte, neben 3,50 Metern Straßenbreite (5,50 Meter an Ausweichstellen und Einmündungen) sowie beidseitig 75 Zentimetern für das Bankett würden Seitenräume mit jeweils weiteren 75 Zentimetern benötigt für Böschungen oder Entwässerungen. Für die Flächenberechnung dienten die Richtlinien zum ländlichen Wegebau als Grundlage, so Hartung. Demnach werden auf Holzheimer und Münsterer Flur je rund 1500 Quadratmeter außerhalb der bestehenden Trasse benötigt. Dies sei aber eine Maximalberechnung, so der Bauingenieur. Doch selbst ohne die Böschungen brauche man mehr als Münster bisher hat.
Daraufhin versicherte Geislinger, dass auch die zusätzlich benötigten Flächen zur Verfügung gestellt werden. Eine solche Verpflichtung sei schließlich auch Gegenstand des Vertragsentwurfs, der bei dem Termin im Dezember erarbeitet worden war. Münster habe mit dem Besitzer bereits vereinbart, dass weitere Flächen gekauft werden können.
Diese Absichtserklärung war der Gegenseite gestern aber nicht genug. Laut Anwalt Kipp sei man zwar kurz vor dem Konsens, er sprach jedoch von einer „Tücke“, einem „Unsicherheitsfaktor“für die LSW. Eine notarielle Vereinbarung zwischen Münster und dem Grundstückseigentümer, die weitere Verkäufe garantiert, könnte dies aus dem Weg räumen. Das Unternehmen bräuchte Planungssicherheit, schließlich sei es „dringendes betriebliches Interesse“, die Deponie schnellstmöglich zu realisieren. Eva Braun von der Regierung von Schwaben hatte zuvor erklärt, dass es für den Ausbau des Hemerter Wegs – die nötige Breite vorausgesetzt – keines weiteren Genehmigungsverfahrens bedürfe. Zum Umfang der benötigten Flächen konnte sie aber keine genaue Aussage treffen, da ihr bislang keine detaillierte Ausbauplanung vorgelegen habe.
Kersandt zufolge geht es der Firma auch nicht darum, die breitestmögliche Straße zu bauen – zumal auf die LSW im Zuge des bevorstehenden Vergleichs ohnehin schon „horrende“Mehrkosten zukämen. Der Hemerter Weg müsse nämlich auf zwei Kilometern ausgebaut werden, während bei der Nordzufahrt nur 200 Meter notwendig wären.
Ein Urteil wurde gestern nicht verkündet, dies soll am 23. März geschehen. Vorsitzender Richter Harald Meyer appellierte, dass beide Seiten die Zeit bis dahin zum Abschluss eines Vertrags über die SüdWest-Zufahrt nutzen sollten.