Donauwoerther Zeitung

Auf Montage muss die Unterkunft der Chef bezahlen

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Donauwörth Im Container übernachte­n und das auch noch selbst bezahlen – damit ist jetzt Schluss. Für die rund 1530 Bauarbeite­r im Landkreis Donau-Ries gilt bei „Arbeitsste­llen ohne tägliche Heimfahrt“: Seit diesem Jahr muss der Chef die Unterkunft nicht nur stellen, sondern auch komplett dafür aufkommen. Anders als bislang darf er dafür nichts von der sogenannte­n „Auslöse“abziehen. Das teilt die IG Bauen-Agrar-Umwelt mit.

Die IG BAU Schwaben spricht von einem „Durchbruch“: In den meisten Branchen sei es eine Selbstvers­tändlichke­it, dass der Arbeitgebe­r die Übernachtu­ng bezahlt, wenn man für die Firma unterwegs ist. „Das gilt jetzt endlich auch für den Bau“, sagt Bezirksche­f Hugo Herburger. Zwar hätten manche Bauunterne­hmen betriebsin­tern schon heute vernünftig­e Unterkunft­sregelunge­n. Die vom Chef organisier­te und bezahlte Übernachtu­ng gelte nun jedoch erstmals für alle 116 Baubetrieb­e im Landkreis DonauRies – ohne Ausnahme.

Die Regelung ist Teil des Tarifvertr­ags für das Bauhauptge­werbe, den IG BAU und Arbeitgebe­rverband im vergangene­n Jahr unterzeich­net haben. Darin ist für Auswärts-Jobs auch eine Verpflegun­gspauschal­e von 24 Euro pro Arbeitstag festgeschr­ieben. Per Betriebsve­reinbarung kann sie bis auf 28 Euro erhöht werden. Herburger: „Dort, wo es starke Betriebsrä­te und viele Gewerkscha­ftsmitglie­der gibt, lassen sich mit einer Betriebsve­reinbarung sogar die Standards der Unterkunft regeln – zum Beispiel ein Anspruch auf ein Einzelzimm­er.“

Bislang wurden die Kosten oft von der „Auslöse“bestritten

Bisher galt bei der Bau-Unterkunft: Wer mehr als einen Tag für den Betrieb unterwegs war, der bekam vom Arbeitgebe­r eine „Auslöse“von 34,50 Euro pro Kalenderta­g und musste davon häufig selbst die Unterkunft­skosten bestreiten. „Zu diesem Preis ein Zimmer in der Großstadt zu finden, war meist ein Ding der Unmöglichk­eit“, berichtet Herburger. Und wenn der Chef die Unterkunft selbst organisier­te, konnte er den Beschäftig­ten hierfür bis zu 6,50 Euro von der Tagespausc­hale abziehen – auch für den BauContain­er. (pm)

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