Streit um Service für Kassenpatienten
Medizin Viele Kliniken bieten ambulante Sprechstunden an. Niedergelassene Fachärzte wollen das verhindern. Warum sich der Orthopäde Professor Alexander Wild gegen eine Klage wehrte
Donauwörth/Augsburg Für die Patienten ist es ein Service, wenn sie bei einem Rückenleiden oder anderen Problemen eine ambulante Sprechstunde in einem Krankenhaus besuchen können. Sie treffen dort auf jene Ärzte, von denen sie später auch während eines möglichen Klinikaufenthalts behandelt und operiert werden. Mitunter erhält man bei einer Kliniksprechstunde auch schneller einen Termin als in einer Facharztpraxis. Doch den niedergelassenen Ärzten, die in eigenen Praxen arbeiten, passen diese Angebote gar nicht. Sie sehen in den Klinik-Sprechstunden eine unzulässige Konkurrenz und befürchten den Verlust von Patienten – und damit Einnahmen.
Um diesen Konflikt ging es auch in einem Rechtsstreit, den der Verein „Nous“– ein Zusammenschluss von mehreren Dutzend Orthopäden und Unfallchirurgen in der Region – mit dem renommierten Orthopäden Professor Alexander Wild ausgetragen hat. Der Mediziner arbeitete rund zehn Jahre als Chefarzt an der Hessing-Klinik in Augsburg, ehe er im Jahr 2014 an die Donau-RiesKliniken in Donauwörth wechselte. Der Verein warf Alexander Wild vor, er habe an beiden Kliniken kostenlose ambulante Sprechstunden für Kassenpatienten angeboten, obwohl er das nicht durfte. Erlaubt sei ihm das nur für Privatpatienten und Selbstzahler.
Alexander Wild räumte ein, dass er solche Sprechstunden angeboten hat. „Ich habe das als meinen Versorgungsauftrag angesehen“, sagte der Arzt dazu. Er habe damit auch kranken Kassenpatienten helfen wollen, die ansonsten bis zu zwölf Wochen auf einem Termin in einer Facharztpraxis hätten warten müssen. Anfang Dezember 2014 habe er das aber sofort eingestellt, als ihn ein Kollege aus einer Facharztpraxis darauf aufmerksam gemacht habe, dass diese Form der Klinik-Sprechstunde nicht zulässig sei. „Ich habe mir rechtlichen Rat geholt, mich bei dem Kollegen entschuldigt und das Angebot sofort beendet“, sagte Alexander Wild in dieser Woche in einem Prozess vor dem Augsburger Landgericht. Sein Büro habe deshalb rund 300 Kassenpatienten absagen müssen, so der Arzt. Die Betroffenen seien verärgert gewesen.
In dem Prozess vor dem Landgericht ging es um eine Klage der niedergelassenen Orthopäden und Unfallchirurgen gegen Wild. Der Verein Nous wollte erzwingen, dass Wild eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, mit der er sich dazu verpflichtet, keine Kassenpatienten mehr in einer ambulanten Sprechstunde zu empfangen – sofern es sich nicht um Notfälle handelt.
Der Verein nannte vier Beispiele von Patienten, die der Professor auch nach Dezember 2014 noch kostenlos ambulant behandelt habe. Doch von diesen Vorwürfen blieb beim Prozesstermin in dieser Woche nichts übrig. Alexander Wild konnte belegen, dass er sich in allen vier Fällen kein Fehlverhalten vorzuwerfen hatte. Deshalb zog der Verein die Klage noch im Gerichtssaal zurück.
Die niedergelassenen Fachärzte verteidigen allerdings ihr generelles Vorgehen. Es gehe ihnen nicht um einen einzelnen Mediziner, sagt der Augsburger Orthopäde Dr. Alexander Wendeborn. Die Kliniken hätten aber ihre ambulante Angebote in den vergangenen Jahren immer mehr ausgeweitet. Das bedrohe auf lange Sicht das derzeitige System, das sich bewährt habe. Vereinfacht geregelt ist es derzeit so: Die Kliniken kümmern sich um die stationäre Versorgung, die niedergelassenen Fachärzte um die ambulanten Behandlungen.
Doch die Grenzen haben sich aufgeweicht. Es gibt einen Konkurrenzkampf. Nicht nur die Kliniken setzen auf ambulante Sprechstunden. Umgekehrt können niedergelassene Ärzte heute vieles ambulant behandeln, wofür man vor einigen Jahren noch ins Krankenhaus gehen musste.
Die im Verein Nous organisierten Fachärzte sprachen schon in der Vergangenheit von „aggressiver Patientenakquise“, die von vielen Klinken betrieben werden. Für Patienten sei es besser, wenn sie sich von einem niedergelassenen Arzt beraten lassen können und sie dann entscheiden, welche Therapie für sie infrage kommt – und an welcher Klinik. „Wir wollen nur, dass das geltende Recht eingehalten wird“, sagt Alexander Wendeborn.
Auch mit der Hessing-Stiftung in Augsburg stand der Verein nach Informationen unserer Redaktion bereits in Kontakt. Im Internet und in Broschüren wirbt die Klinik mit der Möglichkeit, dass sich Patienten in einer Sprechstunde unverbindlich beraten lassen können.
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