Neue Brüste vom Chef?
45-Jährige veruntreut bei Neuburger Firma 250 000 Euro
Neuburg Rund 250000 Euro hat eine 45-Jährige aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen zwischen Januar 2011 und Mai 2013 von einer Neuburger Firma für sich abgezwackt. Der Fall war bereits im Dezember 2016 vor dem Neuburger Amtsgericht verhandelt, aber für weitere Ermittlungen unterbrochen worden. In der gestrigen Verhandlung kam nun ein neues pikantes Detail ans Licht: Wie die angeklagte Mutter von drei Kindern aussagte, habe sie zur damaligen Zeit eine Affäre mit ihrem Chef gehabt. Er habe ihr einen Teil der Überweisungen auf ihr Konto gestattet und ihr unter anderem eine Brustvergrößerung für 10000 Euro spendiert.
165 Überweisungen waren es, die Staatsanwältin Franziska Lichtenauer im Gerichtssaal vortrug. Die Beträge lagen zwischen 500 und 3500 Euro. Die Buchhaltung bei der betroffenen Firma war damals von niemandem außer der Angeklagten kontrolliert worden, weshalb lange Zeit nichts bemerkt wurde. Finanzielle Not litt die Angeklagte nicht, wie sie erzählte, sie habe das Geld für Kleidung, Kosmetika und andere Luxusgüter ausgegeben. Nur zögerlich und auf Anraten ihres Anwalts rückte sie schließlich damit heraus, dass ihr Chef ihr ungefähr eine Zahlung pro Monat erlaubt hätte, zum Beispiel für rote Unterwäsche. Die beiden hätten ein Verhältnis gehabt, hätten sich heimlich in seinem Büro, in der Küche oder in dem mit einem Bett ausgestatteten Raum über dem Büro getroffen. Irgendwann habe ihr Chef ihr sogar eine Brust-OP finanziert, sagte die 45-Jährige. Als ihrem Lebensgefährten dies irgendwann aufgefallen war, habe sie behauptet, die Vergrößerung von eigenen Ersparnissen bezahlt zu haben. Erst im Juni 2013 meldete eine Kollegin der Angeklagten dem Chef Unregelmäßigkeiten in der Kontoführung und brachte dadurch den Stein ins Rollen, der 2015 zu einer Strafanzeige führte.
Der Chef, der das Unternehmen gemeinsam mit seiner Frau führt, war als Zeuge geladen. Er stritt ein Verhältnis mit der 45-Jährigen vehement ab. Ebenso wenig habe er ihr jemals Überweisungen auf ihr Konto gestattet. „Sie fantasieren!“, warf er ihr im Gerichtssaal vor. Er habe es mit der Angeklagten nur gut gemeint und sie deswegen auch, nachdem die Veruntreuung aufgeflogen war, noch mehrere Monate weiterbeschäftigt. Erst als endgültig klar geworden sei, dass nicht ausreichend Wiedergutmachung geleistet würde, habe seine Frau die 45-Jährige entlassen, erzählte der Unternehmer. „Und jetzt gehen Sie mich so an? Wollen Sie mich in Misskredit bringen?“, fragte er seine frühere Sekretärin.
Richterin: „Sie haben uns vor große Rätsel gestellt“
Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, der Verteidiger zwei Jahre auf Bewährung. Richterin Celina Nappenbach verurteilte die Angeklagte – schuldig der Untreue – zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Nappenbach: „Sie haben uns vor große Rätsel gestellt.“Das Handeln der Frau sei nicht nachvollziehbar. Sie habe das Geld einfach „verblitzt“, für Dinge, die kein Mensch brauche. Ob es eine Affäre gegeben habe oder nicht, könne die Richterin nicht beurteilen. Aber das sei für die Verhandlung nicht relevant, nur, ob einige der Zahlungen autorisiert gewesen seien oder nicht. Das sei aber ebenfalls nicht beweisbar. Trotzdem habe das Gericht bei der Ermittlung der Strafe eine Überweisung pro Monat herausgerechnet. Für die Angeklagte habe gesprochen, dass es noch keine Eintragungen zu ihr im Bundeszentralregister gebe. Außerdem sei die 45-Jährige geständig und habe 115000 Euro Wiedergutmachung geleistet. Für eine Bewährungsstrafe habe es trotzdem nicht gereicht. Die Angeklagte kann in Berufung gehen.