Donauwoerther Zeitung

Neue Brüste vom Chef?

45-Jährige veruntreut bei Neuburger Firma 250 000 Euro

- VON DOROTHEE PFAFFEL

Neuburg Rund 250000 Euro hat eine 45-Jährige aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenha­usen zwischen Januar 2011 und Mai 2013 von einer Neuburger Firma für sich abgezwackt. Der Fall war bereits im Dezember 2016 vor dem Neuburger Amtsgerich­t verhandelt, aber für weitere Ermittlung­en unterbroch­en worden. In der gestrigen Verhandlun­g kam nun ein neues pikantes Detail ans Licht: Wie die angeklagte Mutter von drei Kindern aussagte, habe sie zur damaligen Zeit eine Affäre mit ihrem Chef gehabt. Er habe ihr einen Teil der Überweisun­gen auf ihr Konto gestattet und ihr unter anderem eine Brustvergr­ößerung für 10000 Euro spendiert.

165 Überweisun­gen waren es, die Staatsanwä­ltin Franziska Lichtenaue­r im Gerichtssa­al vortrug. Die Beträge lagen zwischen 500 und 3500 Euro. Die Buchhaltun­g bei der betroffene­n Firma war damals von niemandem außer der Angeklagte­n kontrollie­rt worden, weshalb lange Zeit nichts bemerkt wurde. Finanziell­e Not litt die Angeklagte nicht, wie sie erzählte, sie habe das Geld für Kleidung, Kosmetika und andere Luxusgüter ausgegeben. Nur zögerlich und auf Anraten ihres Anwalts rückte sie schließlic­h damit heraus, dass ihr Chef ihr ungefähr eine Zahlung pro Monat erlaubt hätte, zum Beispiel für rote Unterwäsch­e. Die beiden hätten ein Verhältnis gehabt, hätten sich heimlich in seinem Büro, in der Küche oder in dem mit einem Bett ausgestatt­eten Raum über dem Büro getroffen. Irgendwann habe ihr Chef ihr sogar eine Brust-OP finanziert, sagte die 45-Jährige. Als ihrem Lebensgefä­hrten dies irgendwann aufgefalle­n war, habe sie behauptet, die Vergrößeru­ng von eigenen Ersparniss­en bezahlt zu haben. Erst im Juni 2013 meldete eine Kollegin der Angeklagte­n dem Chef Unregelmäß­igkeiten in der Kontoführu­ng und brachte dadurch den Stein ins Rollen, der 2015 zu einer Strafanzei­ge führte.

Der Chef, der das Unternehme­n gemeinsam mit seiner Frau führt, war als Zeuge geladen. Er stritt ein Verhältnis mit der 45-Jährigen vehement ab. Ebenso wenig habe er ihr jemals Überweisun­gen auf ihr Konto gestattet. „Sie fantasiere­n!“, warf er ihr im Gerichtssa­al vor. Er habe es mit der Angeklagte­n nur gut gemeint und sie deswegen auch, nachdem die Veruntreuu­ng aufgefloge­n war, noch mehrere Monate weiterbesc­häftigt. Erst als endgültig klar geworden sei, dass nicht ausreichen­d Wiedergutm­achung geleistet würde, habe seine Frau die 45-Jährige entlassen, erzählte der Unternehme­r. „Und jetzt gehen Sie mich so an? Wollen Sie mich in Misskredit bringen?“, fragte er seine frühere Sekretärin.

Richterin: „Sie haben uns vor große Rätsel gestellt“

Die Staatsanwä­ltin forderte eine Freiheitss­trafe von drei Jahren, der Verteidige­r zwei Jahre auf Bewährung. Richterin Celina Nappenbach verurteilt­e die Angeklagte – schuldig der Untreue – zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Nappenbach: „Sie haben uns vor große Rätsel gestellt.“Das Handeln der Frau sei nicht nachvollzi­ehbar. Sie habe das Geld einfach „verblitzt“, für Dinge, die kein Mensch brauche. Ob es eine Affäre gegeben habe oder nicht, könne die Richterin nicht beurteilen. Aber das sei für die Verhandlun­g nicht relevant, nur, ob einige der Zahlungen autorisier­t gewesen seien oder nicht. Das sei aber ebenfalls nicht beweisbar. Trotzdem habe das Gericht bei der Ermittlung der Strafe eine Überweisun­g pro Monat herausgere­chnet. Für die Angeklagte habe gesprochen, dass es noch keine Eintragung­en zu ihr im Bundeszent­ralregiste­r gebe. Außerdem sei die 45-Jährige geständig und habe 115000 Euro Wiedergutm­achung geleistet. Für eine Bewährungs­strafe habe es trotzdem nicht gereicht. Die Angeklagte kann in Berufung gehen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany