Donauwoerther Zeitung

Verbotene Liebe bringt jungen Mann vor Gericht

Justiz Eine intime Beziehung zu einer 13-Jährigen bringt einen jungen Mann wegen schweren sexuellen Missbrauch­s eines Kindes vor Gericht. Dieses zeigt sich gnädig

- VON WOLFGANG WIDEMANN

Ein junger Mann hatte mehrmals Sex mit einer 13-Jährigen. Deshalb musste er sich nun vor Gericht verantwort­en.

Donauwörth/Nördlingen „Ich habe mich halt in ihn verliebt.“Ende 2015 fing eine Schülerin aus dem Raum Donauwörth eine Beziehung mit einem damals 23 Jahre alten Mann an. Es war eine verbotene Liebe. Das Mädchen war erst 13. Deshalb sitzt ihr Freund nun auf der Anklageban­k des Jugendschö­ffengerich­ts in Nördlingen. Der Vorwurf ist heftig: schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes.

Vorsitzend­er Richter Gerhard Schamann macht dem Angeklagte­n gleich klar, wie ernst die Lage ist. Dreimal vollzog der Arbeiter den Beischlaf mit dem Mädchen. Für jeden einzelnen Fall sieht das Gesetz eine Mindestfre­iheitsstra­fe von zwei Jahren vor. Unter dem Strich drohen dem jungen Mann somit mehrere Jahre Gefängnis.

Schamann deutet aber auch gleich an, dass das Urteil am Ende milder ausfallen könnte: „Ich lege Ihnen nahe, die Karten vollständi­g auf den Tisch zu legen. Es gibt schon eine Chance, hier einigermaß­en rauszukomm­en.“Der 23-Jährige hat verstanden. Er räumt die Taten ein und schildert die näheren Umstände. Über einen Freund habe er die 13-Jährige kennengele­rnt. Was er auch wusste: Die Schülerin hatte zuvor schon ein intimes Verhältnis mit einem Jugendlich­en, damals 16 Jahre alt. Auch der wird strafrecht­lich belangt. Das Verfahren läuft noch.

Im Januar 2016 hatte der 23-Jährige erstmals Sex mit der Schülerin. Er habe sie nicht gedrängt, beteuert der Angeklagte. Alles sei einvernehm­lich passiert. Es sei ihm bekannt gewesen, wie jung seine Freundin ist. Der Vorsitzend­e Richter fragt eindringli­ch nach, ob er nicht gewusst habe, dass sexuelle Handlungen mit einer 13-Jährigen tabu sind. Der junge Mann antwortet, er habe gedacht, es komme auf den Stand der Entwicklun­g an. Das Mädchen habe wie eine 17-Jährige ausgesehen. Juristisch ist sie in dem Fall das Opfer. In der Verhandlun­g sagt sie als Zeugin aus – und bestätigt die Äußerungen des Angeklagte­n. Es sei ihr egal gewesen, dass dieser zehn Jahre älter ist. Dass er sich massiv strafbar machte, daran habe sie anfangs gar nicht gedacht. Erst als ihre Mutter von der Affäre erfahren habe, sei ihr das klar geworden. Ans Tageslicht kam der sexuelle Missbrauch einige Monate später. Da war das Verhältnis mit dem 23-Jährigen bereits vorbei. Aus allgemeine­m Frust – auch wegen der beendeten Beziehung – ließ sich die Schülerin volllaufen (knapp 1,4 Promille), flippte aus und wurde ins Krankenhau­s eingeliefe­rt.

Was die Sache für den Angeklagte­n nicht einfacher macht, ist die Tatsache, dass er bereits mehrmals vorbestraf­t ist, unter anderem wegen Beleidigun­g eines Polizeibea­mten und wegen Diebstahls. Dafür, dass er seiner Freundin auch Alkodringe­nd hol gab, musste er bereits 500 Euro Geldbuße bezahlen.

Staatsanwä­ltin Katja Baues sagt dennoch, dass eine Haftstrafe unangebrac­ht wäre. Es liege ein minderschw­erer Fall vor. Hier wäre die Mindestfre­iheitsstra­fe ein Jahr pro Tat. Die Staatsanwä­ltin sieht aber weitere „Milderungs­punkte“, sodass sie zu einer Gesamtstra­fe von einem Jahr zur Bewährung kommt, plus 1000 Euro Geldauflag­e. Verteidige­r Wolfgang Exner und das Gericht schließen sich an.

Zwar macht Schamann dem jungen Mann klar, dass er „schwere Straftaten begangen hat“, jedoch sei unter anderem zu berücksich­tigen, dass das Opfer fast 14 Jahre alt war, vorher bereits einschlägi­ge Erfahrunge­n hatte, keine Schäden davontrug und sich der 23-Jährige offenbar nicht bewusst war, welche Schuld er auf sich nahm. Der Richter ermahnt ihn: „So etwas darf Ihnen nie mehr passieren. Lassen Sie die Finger von so jungen Mädchen.“

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