Die wichtigsten Änderungen der Pflegereform
Ziel Zentraler Punkt der Pflege reform ist ein neuer Pflegebedürftig keitsbegriff, der unter anderem De menzkranken Anspruch auf die glei chen Leistungen einräumt wie Men schen mit körperlichen Behinderun gen. Künftig soll nicht mehr nur der Zeitaufwand für Pflege – Waschen, Anziehen, Essen und Ähnliches – be rücksichtigt werden, sondern auch die Frage, wie weit ein selbstbestimm tes Leben noch möglich ist oder wie weit Alltagskompetenzen der Betroffe nen eingeschränkt sind.
Umstellung Die bisherigen Pflege stufen I bis III wurden durch die Pfle gegrade I bis V ersetzt, um die Bewer tung von Pflegebedürftigkeit besser auf den Einzelfall zuzuschneiden. Mit der Umstellung zum Jahreswechsel sollte keiner der 2,8 Millionen Leis tungsbezieher der sozialen und pri vaten Pflegeversicherung schlechter gestellt werden. Tatsächlich wurden bisher Pflegebedürftige nun in der Re gel besser eingestuft. Pflegebedürfti ge mit körperlichen Einschränkungen erhalten anstelle der bisherigen Pfle gestufe den nächst höheren Pflegegrad. Pflegebedürftige mit dauerhaft er heblich eingeschränkter Alltagskompe tenz etwa wegen Demenz werden zwei Pflegegrade höher eingestuft.
Stationäre Pflege Für Pflegebe dürftige in Heimen sind die pflegebe dingten Eigenanteile für die Pflegegra
de 2 bis 5 nun planbar gleich hoch und steigen nicht mehr durch höhere Pflegebedürftigkeit.
Pflege durch Angehörige Die Re form will, dass Pflegebedürftige möglichst lange im persönlichen Umfeld bleiben können. Daher stärkt er pri vates Engagement für die schwere Pfle gearbeit – vor allem in der Familie. Pflegende Angehörige sollen in der Renten und Arbeitslosenversiche rung besser abgesichert werden. Zudem werden Hilfen – etwa für Urlaub oder bei Krankheit – verbessert.
Beiträge Zur Finanzierung der Mehr kosten von rund sechs Milliarden Euro stieg der Pflegeversicherungsbeitrag um 0,2 auf 2,55 Prozent. (dpa)