Donauwoerther Zeitung

Geflügel darf wieder nach draußen

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Landkreis Gute Nachrichte­n für Geflügelha­lter. Das Landratsam­t Donau-Ries hat die Stallpflic­ht für die Tiere aufgehoben. Allerdings müssen die Halter nach wie vor die strengeren Hygienevor­schriften einhalten.

Im November 2016 war in Bayern die landesweit­e Stallpflic­ht und das landesweit­e Verbot von Märkten und Ausstellun­gen für Geflügel veranlasst worden. Diese Schutzmaßn­ahmen haben sich bewährt, denn die seither nachgewies­enen Fälle von Geflügelpe­st bei Wildvögeln waren in den letzten Wochen stark rückläufig. Auch beim Hausgeflüg­el wurden in den letzten Wochen keine weiteren Fälle nachgewies­en, teilt das Landratsam­t mit. Dies erlaube, die Schutzmaßn­ahmen zu lockern.

Die angeordnet­en Hygienemaß­nahmen sind bis 20. Mai weiterhin einzuhalte­n. Darunter fallen unter anderem: die Trennung zwischen Straßen- und Stallkleid­ung, das Händewasch­en vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls. Aber auch das Futter, Einstreu und sonstige Gegenständ­e, die mit Geflügel in Berührung kommen können, sind für Wildvögel unzugängli­ch aufzubewah­ren.

Verfüttern von Geflügelte­ilen und Eierschale­n von gekauften Eiern ist verboten.

Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels sind gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Betriebsfr­emde Personen (Kinder, Besucher, Eierkunden usw.) und Haustiere (z. B. Hunde, Katzen) sind von den Ställen fernzuhalt­en. Gerätschaf­ten und Fahrzeuge sind nach jeder Ein- oder Ausstallun­g zu reinigen. Die Schadnager­bekämpfung ist weiterhin durchzufüh­ren.

Beim erneuten Auftreten von Geflügelpe­st bei Wild- oder Hausvögeln werden örtlich begrenzte Schutzmaßn­ahmen ergriffen. So wird bei Feststellu­ng der Geflügelpe­st beim Wildvogel eine „Schutzzone“um den Fundort des Wildvogels eingericht­et. (pm)

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