Grapscher muss in Haft
Erstes Urteil nach Gesetzesverschärfung
Bautzen Vermutlich erstmals nach der Verschärfung des Gesetzes zur sexuellen Belästigung ist in Deutschland ein Grapscher verurteilt worden. Er muss ins Gefängnis.
Das Amtsgericht im sächsischen Bautzen verurteilte einen 27-jährigen Libyer am Mittwoch zu vier Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung, weil er einer 34-Jährigen gegen deren Willen dreimal an den Po gefasst hatte. „Das Strafmaß ist schon exorbitant, aber vom Gesetzgeber so gewollt“, sagte Richter Dirk Hertle gestern.
Der Paragraf 184i wurde nach den Vorfällen auf der Kölner Domplatte an Silvester 2015, als vorwiegend junge Flüchtlinge aus Nordafrika massenhaft Frauen belästigt und sexuell bedrängt hatten, ins Strafgesetzbuch eingeführt. Im November 2016 trat er in Kraft. Zwei Wochen später habe sich die Tat in Bautzen ereignet, sagte Hertle. Der Angeklagte habe die Belästigung geleugnet und gesagt, dass er die Frau zum Kaffee habe einladen wollen, er habe sie nur am Oberarm berührt. Die 34-Jährige schilderte es laut Bild anders: „Erst wollte er Feuer, dann wich er mir nicht mehr von der Seite. Dreimal griff er mir zwischen die Pobacken, obwohl ich ihm gesagt habe, dass ich das nicht will.“
In das Urteil floss auch ein Ladendiebstahl mit ein. Hertle verwies auf die hohe „Straffälligkeitsquote“des erst seit März 2016 in Deutschland lebenden Asylbewerbers, der auch wegen Schwarzfahrens einen Strafbefehl erhalten habe. „Der brauchte einen Schuss vor den Bug.“In seinem Urteil folgte er dem Antrag der Staatsanwaltschaft.