So stimmt’s
Im Infokasten zum Text „Bayern verschärft Pensionsregeln für die Lehrer“vom Dienstag ist uns ein Fehler unterlaufen. Zwar liegt der gesetzliche Ruhestandseintritt für Lehrer bei 67 Jahren. Bis zu diesem Alter müssen jedoch nur Lehrer arbeiten, die nach dem 31.12.1963 geboren sind. Ältere gehen gestaffelt nach dem Lebensalter früher in Pension. (AZ)