Urteil: Zwilling muss wohl zurück
Justiz Das Verwaltungsgericht weist die Klage von Saber Qurbani aus Donauwörth ab. Wie es für den Afghanen nun weitergeht
Donauwörth/Augsburg Saber Qurbani muss wohl zurück nach Afghanistan – das resultiert aus dem Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichtes. Der Asylbewerber aus Donauwörth, der im Januar 2015 in die Bundesrepublik gekommen war, klagte, da er vom Bundesamt für Migration (Bamf) nicht als Flüchtling anerkannt worden war. Auch subsidiärer Schutz war Qurbani nicht gewährt worden. Schlagzeilen machte der Fall, weil Qurbanis Zwillingsschwester Lina in Deutschland bleiben darf, während ihr Bruder jedoch abgeschoben werden soll.
Am vergangenen Freitag hatte die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Augsburg stattgefunden (wir berichteten), nun gab es das Urteil, in dem das Gericht die Klage abwies. Qurbani habe eine politische Verfolgung nicht glaubhaft gemacht. „Zudem droht ihm kein ernsthafter Schaden bei einer Rückkehr“, heißt es in der Urteilsbegründung. Daher – und mit Blick auf die allgemeine Sicherheitslage in Afghanistan – bestehe kein nationales Abschiebungsverbot. Obwohl Qurbani ohne Anwalt zum Gerichtstermin erschienen war, weil dieser telefonisch nicht erreichbar war, hatte er versucht, Richter Jörg Singer davon zu überzeugen, dass an eine sichere Zukunft in Afghanistan nicht zu denken sei. Allerdings hatten Qurbani und seine Zwillingsschwester widersprüchliche Angaben beim Bamf über den Zeitpunkt und die Gründe der Flucht gemacht.
Während der Verhandlung vor einer Woche beteuerte der Zwilling, dass die Familie aus Afghanistan geflohen sei, weil eine andere Familie Lina zur Heirat zwingen wollte. Zudem seien die Qurbanis bedroht und ein kleiner Bub aus der Verwandtschaft getötet worden. Um sich die Flucht über die Türkei und Griechenland bis nach Deutschland leisten zu können, hatten die Qurbanis ihr Anwesen in Afghanistan verkauft.
Das Urteil des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der Afghane hat nun vier Wochen Zeit, beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einen Antrag auf die Zulassung einer Berufung zu stellen. Erst wenn diese Instanz dem Antrag zustimmen sollte, gibt es ein Berufungsverfahren. Ansonsten bleibt Qurbani ausreisepflichtig. Dann muss die Ausländerbehörde entscheiden, ob und wann er abgeschoben wird.
Qurbani, der bereits kurz nach der Verhandlung wenig Hoffnung äußerte, bleibt noch die Möglichkeit einer Lehre, um vielleicht doch in Deutschland bleiben zu können. Diesen Tipp jedenfalls gab der Richter des Verwaltungsgerichts dem Afghanen mit auf den Weg.