Hintergrund: Leistungen für Asylbewerber
● Sozialleistungen Bei der Auszah lung klassischer Sozialleistungen sind drei Gruppen zu unterscheiden: Berechtigte nach Sozialgesetzbuch (SGB) II („Hartz IV“), Sozialhilfe nach SGB XII (beispielsweise Grundsiche rung im Alter) und Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
● Für die Ermittlung der Leistungen in allen drei Bereichen ist das Re gelbedarfsermittlungsgesetz im SGB XII ausschlaggebend. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerich tes von 2011 müssen für die Be darfsermittlung regelmäßig staatliche Untersuchungen in Haushalten durchgeführt werden.
● Bis Juni 2011 wurden den Asylbe werbern andere Beträge ausgezahlt. Demnach bekam der Haushaltsvor stand monatlich 40,90 Euro, jede weitere Person 20,45 Euro. Zusätzlich gab es Sachleistungen in Form von Lebensmittelpaketen, Krankenversor gung im eingeschränkten Umfang sowie zweimal jährlich Kleidungsbeihil fen. Laut Bundesverfassungsgericht wäre dadurch das Existenzminimum unterschritten. Seit 2011 gibt es keine Lebensmittelpakete und Sach leistungen, sondern Geldleistun gen. Wie Klaus Zimmermann vom Landratsamt erklärt, mache die Än derung wirtschaftlich für den Fiskus keinen großen Unterschied. Der Kreis ist aktuell für 400 Fälle zustän dig, dazu kommen gut 500 Asylbe werber in der Erstaufnahme. (hilg)