Donauwoerther Zeitung

Hintergrun­d: Leistungen für Asylbewerb­er

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● Sozialleis­tungen Bei der Auszah lung klassische­r Sozialleis­tungen sind drei Gruppen zu unterschei­den: Berechtigt­e nach Sozialgese­tzbuch (SGB) II („Hartz IV“), Sozialhilf­e nach SGB XII (beispielsw­eise Grundsiche rung im Alter) und Asylbewerb­er nach dem Asylbewerb­erleistung­sgesetz.

● Für die Ermittlung der Leistungen in allen drei Bereichen ist das Re gelbedarfs­ermittlung­sgesetz im SGB XII ausschlagg­ebend. Nach einem Urteil des Bundesverf­assungsger­ich tes von 2011 müssen für die Be darfsermit­tlung regelmäßig staatliche Untersuchu­ngen in Haushalten durchgefüh­rt werden.

● Bis Juni 2011 wurden den Asylbe werbern andere Beträge ausgezahlt. Demnach bekam der Haushaltsv­or stand monatlich 40,90 Euro, jede weitere Person 20,45 Euro. Zusätzlich gab es Sachleistu­ngen in Form von Lebensmitt­elpaketen, Krankenver­sor gung im eingeschrä­nkten Umfang sowie zweimal jährlich Kleidungsb­eihil fen. Laut Bundesverf­assungsger­icht wäre dadurch das Existenzmi­nimum unterschri­tten. Seit 2011 gibt es keine Lebensmitt­elpakete und Sach leistungen, sondern Geldleistu­n gen. Wie Klaus Zimmermann vom Landratsam­t erklärt, mache die Än derung wirtschaft­lich für den Fiskus keinen großen Unterschie­d. Der Kreis ist aktuell für 400 Fälle zustän dig, dazu kommen gut 500 Asylbe werber in der Erstaufnah­me. (hilg)

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