Lebensversicherung prüfen
Geld Ein Widerspruch der Police kann sich lohnen
Der Bundesgerichtshof hat bereits im Mai 2014 entschieden, dass Lebens- oder Rentenversicherungen rückabgewickelt werden können, falls der Kunde fehlerhaft über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde. Dies gilt für Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Versicherungsgesellschaften gehen davon aus, dass theoretisch 108 Millionen Verträge betroffen sein könnten. Wie weiß der Versicherte aber, ob es sich für ihn lohnt, den Vertrag zu widerrufen?
Zuallererst muss der Versicherte überprüfen, welche Art der Lebensversicherung er abgeschlossen hat. Bei einer Lebensversicherung, bei der die Auszahlung eines festgelegten Geldbetrages vereinbart wird, ist zu prüfen, ob weitere Versicherungsleistungen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschlossen sind. Ist dies der Fall, muss vor einem Widerspruch geprüft werden, ob man diese Leistungen woanders günstig abdecken kann. Gerade bei älteren Menschen könnte das schwer werden.
Auch sollte der Versicherte überprüfen, wie hoch der Garantiezins ist, der in seinem Vertrag steht. Die Garantiezinsen lagen zwischen 1994 und 2000 teilweise bei über vier Prozent, bis 2004 bei 3,25 Prozent. Wenn die Kosten für den Vertrag niedrig sind, dann lohnt es sich möglicherweise aufgrund der relativ hohen garantierten Verzinsung, am Vertrag festzuhalten. Der Kunde muss auch berücksichtigen, dass er bei einem Widerspruch Steuervorteile verlieren kann.
Viele Lebensversicherungen wurden aber auf Fondsbasis abgeschlossen. Diese haben sich meistens nicht gut entwickelt. Dann sollte der Kunde unbedingt an einen Ausstieg denken.
Bei einer Reihe von Versicherungsgesellschaften wurde in den fraglichen Jahren keine dem Gesetz entsprechende Belehrung durchgeführt. Das heißt: Über das Widerspruchsrecht würde nicht mit einem auffälligen Vermerk oder einer gesonderten Mitteilung unterrichtet. Oft war hierzu nur eine im Fließtext enthaltene Randbemerkung vorhanden. Dies reicht nicht aus. Das Widerspruchsrecht ist nicht an eine Frist gebunden.
Ist der Widerspruch erfolgreich, muss der Vertrag rückabgewickelt werden. Damit erhält der Versicherte alle Einzahlungen zurück und eine Entschädigung in Form einer angemessenen Verzinsung seiner Beiträge.
Der Versicherte soll jedoch nicht hoffen, dass die Versicherungsgesellschaften kooperativ sind. Die Versicherer blocken Widersprüche meist ab. Deshalb sollten sich die Versicherten professionelle Hilfe holen. Im Internet bieten viele Dienstleister ihre Hilfe an. Sie lassen sich diese aber auch gut bezahlen. Und verlangen zwischen 20 und 50 Prozent der Erfolgssumme. Ein Anwalt ist dann günstiger.
Mein Rat: Lassen Sie Ihre Verträge überprüfen. Ergibt sich dann, dass Ihr Forderungsbetrag hoch ist, sollten Sie über einen Widerspruch nachdenken.