Donauwoerther Zeitung

Schläge für ungebetene­n Gast

In Monheim eskaliert eine Geburtstag­sfeier. Das vermeintli­che Opfer ist bei Polizei und Gericht bestens bekannt

- VON FABIAN KLUGE

Monheim/Nördlingen Markus, Stefan und Jan* grillen an einem lauen Juni-Abend in diesem Jahr. Es ist Jans Geburtstag. Die drei sitzen gemütlich zusammen und erwarten keine weiteren Gäste. Dennoch kommen zwei flüchtig Bekannte vorbei und verlassen trotz mehrerer Aufforderu­ngen das Grundstück nicht. Es kommt zum Streit, einer der beiden ungebetene­n Gäste wird mit der Faust mehrfach ins Gesicht geschlagen, erleidet Prellungen und Verletzung­en im Gesicht.

Nun mussten sich Markus, Stefan und Jan vor dem Nördlinger Amtsgerich­t verantwort­en. Der Vorwurf lautet: gefährlich­e Körperverl­etzung. Die drei Freunde hatten allerdings eine andere Erinnerung an den besagten Abend. Stefan erklärte, dass er unschuldig sei. Die ungeladene­n Gäste seien bereits stark angetrunke­n zur Feier erschienen. Tatsächlic­h hatte damals eine Probe einen Wert von 2,6 Promille bei einem der Besucher ergeben. Einer von beiden habe sich aggressiv verhalten, gepöbelt und randaliert. Mit einer Flasche habe der sogar eine Fenstersch­eibe eingeschla­gen. Er sei immer wieder auf Jan und Markus losgegange­n, berichtet Stefan. Wer wen geschlagen hat, das habe er nicht mitbekomme­n. Er habe lediglich erfolglos versucht, die Streithähn­e zu trennen.

Markus konnte sich trotz 1,6 Promille genau erinnern und zeigte sich geständig: „Nachdem der Gast nicht gegangen ist und eine Flasche ins Fenster geworfen und uns angegriffe­n hatte, schlug ich ihn mehrfach mit der Faust gegen den Kopf“, ließ er durch seine Dolmetsche­rin verlauten. Er bestätigte zudem, dass nur er, Jan und der aggressive Gast aktiv an der Rangelei beteiligt waren.

Das wollte Jan so nicht bestätigen, was wohl auch an seiner langen Liste an Vorstrafen lag: Diebstahl, schwerer Raub, Betrug. Erst ein gutes Jahr vor jenem Abend kam er aus dem Gefängnis. Deshalb legte er bei seiner Aussage den Fokus auf die Aggression­en des Gastes. Dieser erschien im Übrigen aufgrund einer kurzfristi­gen Erkältung nicht zur Hauptverha­ndlung – und das, obwohl er sich bestens in dem Gebäude auszukenne­n scheint, wie Richterin Andrea Eisenbarth schmunzeln­d bemerkte: „Dass das vermeintli­che Opfer häufiger alkoholisi­ert ist, ist im Gericht bekannt.“

Sein Begleiter an jenem Abend sagte aus, so wirklich helfen konnte er nicht. Nach einigen verwirrend­en Angaben verlor die Richterin die Geduld: „Haben Sie öfter Schlägerei­en, sodass Sie durcheinan­der kommen?“Letztlich bestätigte er weitestgeh­end die Version der drei Angeklagte­n und gab zu: „Mein Kumpel ist immer aggressiv, wenn er getrunken hat. Hätte er die Scheibe nicht eingeworfe­n, wäre es gar nicht zum Handgemeng­e gekommen.“

Richterin Eisenbarth sprach Stefan, der als einziger von Rechtsanwa­lt Dalibor Cvetkovic vertreten wurde, frei. Markus verurteilt­e sie zu 90 Tagessätze­n à 20, Jan zu 120 à 40 Euro und blieb damit deutlich unter der Forderung der Staatsanwä­ltin Kerstin Reitlinger, die eine Gefängniss­trafe für Jan forderte. „Nach dem ersten Schlag hätte Schluss sein müssen. Gefährlich­e Körperverl­etzung beginnt eigentlich bei sechs Monaten Haft. Wegen der Gesamtumst­ände und weil der Gast der Auslöser war, handelt es sich hierbei um einen minderschw­eren Fall. Deshalb die Geldstrafe­n“, begründete Eisenbarth. (*Namen geändert)

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