Schläge für ungebetenen Gast
In Monheim eskaliert eine Geburtstagsfeier. Das vermeintliche Opfer ist bei Polizei und Gericht bestens bekannt
Monheim/Nördlingen Markus, Stefan und Jan* grillen an einem lauen Juni-Abend in diesem Jahr. Es ist Jans Geburtstag. Die drei sitzen gemütlich zusammen und erwarten keine weiteren Gäste. Dennoch kommen zwei flüchtig Bekannte vorbei und verlassen trotz mehrerer Aufforderungen das Grundstück nicht. Es kommt zum Streit, einer der beiden ungebetenen Gäste wird mit der Faust mehrfach ins Gesicht geschlagen, erleidet Prellungen und Verletzungen im Gesicht.
Nun mussten sich Markus, Stefan und Jan vor dem Nördlinger Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf lautet: gefährliche Körperverletzung. Die drei Freunde hatten allerdings eine andere Erinnerung an den besagten Abend. Stefan erklärte, dass er unschuldig sei. Die ungeladenen Gäste seien bereits stark angetrunken zur Feier erschienen. Tatsächlich hatte damals eine Probe einen Wert von 2,6 Promille bei einem der Besucher ergeben. Einer von beiden habe sich aggressiv verhalten, gepöbelt und randaliert. Mit einer Flasche habe der sogar eine Fensterscheibe eingeschlagen. Er sei immer wieder auf Jan und Markus losgegangen, berichtet Stefan. Wer wen geschlagen hat, das habe er nicht mitbekommen. Er habe lediglich erfolglos versucht, die Streithähne zu trennen.
Markus konnte sich trotz 1,6 Promille genau erinnern und zeigte sich geständig: „Nachdem der Gast nicht gegangen ist und eine Flasche ins Fenster geworfen und uns angegriffen hatte, schlug ich ihn mehrfach mit der Faust gegen den Kopf“, ließ er durch seine Dolmetscherin verlauten. Er bestätigte zudem, dass nur er, Jan und der aggressive Gast aktiv an der Rangelei beteiligt waren.
Das wollte Jan so nicht bestätigen, was wohl auch an seiner langen Liste an Vorstrafen lag: Diebstahl, schwerer Raub, Betrug. Erst ein gutes Jahr vor jenem Abend kam er aus dem Gefängnis. Deshalb legte er bei seiner Aussage den Fokus auf die Aggressionen des Gastes. Dieser erschien im Übrigen aufgrund einer kurzfristigen Erkältung nicht zur Hauptverhandlung – und das, obwohl er sich bestens in dem Gebäude auszukennen scheint, wie Richterin Andrea Eisenbarth schmunzelnd bemerkte: „Dass das vermeintliche Opfer häufiger alkoholisiert ist, ist im Gericht bekannt.“
Sein Begleiter an jenem Abend sagte aus, so wirklich helfen konnte er nicht. Nach einigen verwirrenden Angaben verlor die Richterin die Geduld: „Haben Sie öfter Schlägereien, sodass Sie durcheinander kommen?“Letztlich bestätigte er weitestgehend die Version der drei Angeklagten und gab zu: „Mein Kumpel ist immer aggressiv, wenn er getrunken hat. Hätte er die Scheibe nicht eingeworfen, wäre es gar nicht zum Handgemenge gekommen.“
Richterin Eisenbarth sprach Stefan, der als einziger von Rechtsanwalt Dalibor Cvetkovic vertreten wurde, frei. Markus verurteilte sie zu 90 Tagessätzen à 20, Jan zu 120 à 40 Euro und blieb damit deutlich unter der Forderung der Staatsanwältin Kerstin Reitlinger, die eine Gefängnisstrafe für Jan forderte. „Nach dem ersten Schlag hätte Schluss sein müssen. Gefährliche Körperverletzung beginnt eigentlich bei sechs Monaten Haft. Wegen der Gesamtumstände und weil der Gast der Auslöser war, handelt es sich hierbei um einen minderschweren Fall. Deshalb die Geldstrafen“, begründete Eisenbarth. (*Namen geändert)