Die Marke „Neuschwanstein“
Wer hat Rechte an ihr? Ein Fall für Europas höchstes Gericht
Schwangau/Luxemburg Darf eine Marmelade den Namen des KönigLudwig-Schlosses „Neuschwanstein“tragen, kann er ohne Lizenzgebühr auf einem T-Shirt stehen oder auf einer Kaffeetasse? Mit dieser Grundsatzfrage befasst sich seit gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Der Streit schwelt seit Jahren zwischen dem Freistaat Bayern und dem Bundesverband der Souvenir-Hersteller, nachdem der Freistaat 2011 den Namen „Neuschwanstein“als europäische Marke hatte schützen lassen. Dagegen aber wehrt sich der Souvenirhersteller-Verband – bis zum EuGH.
Das europäische Markenamt im spanischen Alicante hält es für rechtens, den Namen des Königsschlosses im Ostallgäu als Marke zu schützen. Und das bayerische Finanzministerium argumentiert, man wolle mit der Eintragung als Marke nur die Würde und den guten Ruf des Schlosses wahren. Eine Sprecherin beteuert, Neuschwanstein solle nicht kommerziell ausgebeutet werden.
Die Souvenirhersteller dagegen sind der Auffassung, dass das Schloss ein Kulturgut der Allgemeinheit ist. Von der Entscheidung, die erst in Monaten fallen wird, geht nach Ansicht des Regensburger Rechtsanwalts Bernhard Bittner ein Signalcharakter für ähnliche Streitfälle aus. Es könne sein, dass sich Privatpersonen oder Firmen alle möglichen Namen und Begriffe schützen lassen und dann Lizenzgebühren kassieren. „Neuschwanstein“aber, meint Bittner, sei auf jeden Fall eine geografische Herkunft und nicht als Marke schützbar.