Schlägerei unter Freunden
Vier Äthiopier gehen in Donauwörth auf einen Landsmann los. Bereits zum zweiten Mal beschäftigt sich das Amtsgericht mit dem Fall – und wieder erscheinen nicht alle Angreifer
Nördlingen/Donauwörth Erstaufnahmeeinrichtung in Donauwörth: Vier Asylbewerber aus Äthiopien verschaffen sich im März des vergangenen Jahres Zutritt zum Zimmer eines Landsmannes. Zwei der jungen Angreifer malträtieren das Opfer mit Faustschlägen ins Gesicht, die anderen beiden halten die Tür zu, damit weder Sicherheitsdienst noch andere Personen eingreifen können. Das Resultat der Attacke: eine blutige Lippe und tagelange Schmerzen.
Nun mussten sich die Angeklagten vor dem Nördlinger Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten – und das bereits zum zweiten Mal: Denn zur ersten Verhandlung Mitte Juli war nur einer der vier Beschuldigten erschienen – die anderen hatten den falschen Zug genommen und waren erst gegen Mittag im Gericht aufgetaucht Beim gestrigen Prozess stellten sich immerhin zwei weitere Täter.
Gleich zu Beginn der Verhandlung stellte der Vorsitzende Richter Gerhard Schamann klar: „Der Angeklagte aus der ersten Verhandlung hat bereits gestanden und die Vorwürfe bestätigt. Dies bewahrte ihn vor dem Gefängnis.“
Diese Strategie verfolgten auch die beiden 21-jährigen Beschuldigten. Sie gaben zu, einen Fehler begangen zu haben. In der Zwischenzeit hätten sie sich bereits beim Opfer entschuldigt und aus dem Fehltritt gelernt.
Diese Version bestätigte die Aussage des Geschädigten: „Alle haben sich entschuldigt. Das Verhältnis ist wieder in Ordnung“, teilte er mithilfe eines Dolmetschers mit. Als er den Gerichtssaal verließ, schüttelte er den beiden Angeklagten sogar die Hand. Die 21-jährigen Männer, die mittlerweile nicht mehr im Landkreis Donau-Ries leben, gehen derzeit in die Berufsschule. Straffällig geworden sind sie mit Ausnahme dieses Zwischenfalls in Donauwörth nicht. Im Moment sind die Angeklagten in Deutschland geduldet, der Asylantrag ist abgelehnt worden, allerdings haben die beiden Einspruch eingelegt. Staatsanwältin Kathrin Schmid hielt den Beschuldigten zugute, dass sie sich geständig zeigten, sich entschuldigten, Reue zeigten und ansonsten straffrei lebten. Sie betonte aber auch: „Sie sind brutal vorgegangen und haben zu viert einen alleine attackiert.“Schmid forderte deshalb für den Angeklagten, der die Tür zugehalten hatte, sieben Monate auf Bewährung und 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Für den Angreifer, der das Opfer geschlagen hatte, neun Monate auf Bewährung sowie 160 Stunden Hilfsdienst. Richter Schamann schloss sich der Staatsanwältin an: „Die Bewährung erhalten Sie, weil Sie ein Geständnis abgelegt haben und nicht vorbestraft sind. Aber in den kommenden drei Jahren dürfen Sie sich nichts erlauben, sonst droht eine viel schwerer wiegende Strafe.“Zudem sei der Vorfall keine Kleinigkeit: „Sie sind zu viert auf einen losgegangen“, begründete Schamann sein Urteil. Das Verfahren gegen den vierten Beteiligten wird gesondert verhandelt.