Donauwoerther Zeitung

Werkzeuge beim Arbeitgebe­r gestohlen

Schaden von 3600 Euro. Angeklagte­r kommt vor dem Amtsgerich­t mit blauem Auge davon

- VON CHRISTIAN MÜHLHAUSE

Landkreis Es gibt Angeklagte, bei denen man in ihren Worten und in der Körperspra­che erkennt, dass ihnen ihre Taten leidtun. Solch ein Fall wurde nun auch vor dem Amtsgerich­t in Nördlingen verhandelt. Auf der Anklageban­k saß ein 40-Jähriger, der seinem in Donauwörth ansässigen Arbeitgebe­r Werkzeuge im Wert von rund 3600 Euro gestohlen hat.

In der Verhandlun­g bei Richterin Andrea Eisenbarth unternahm er auch keine Versuche, sich herauszure­den, und räumte alle Vorwürfe sofort ein. „Ich habe dadurch eine gute Arbeit und viele private Kontakte verloren. Es ist schwer, wieder Fuß zu fassen.“Warum er die Werkzeuge, darunter sieben Bohrmaschi­nen und feindiaman­tene Sägeblätte­r, allerdings gestohlen hat, blieb in der Verhandlun­g unklar. Zwar fragte die Richterin nach seinen Motiven, der Angeklagte ging stattdesse­n aber auf seine schwierige familiäre Situation ein. Die

Ehe des 40-jährigen Familienva­ters, der nicht im Landkreis Donau-Ries lebt, ist gescheiter­t. Auf nochmalige Nachfrage Eisenbarth­s äußerte er, dass er sich seine Taten selbst nicht erklären könne.

Aufgefloge­n ist der Mann, weil ein Kollege die Werkzeuge auf einer Internet-Verkaufspl­attform entdeckte und den Meister verständig­te. Stutzig gemacht hatte den Kollegen, dass die Werkzeuge genauso hergericht­et waren, wie sie in dem Unternehme­n benutzt werden. Laut einer Firmenmita­rbeiterin und geladenen Zeugin sei innerhalb der Firma relativ schnell klar gewesen, dass es sich beim Angeklagte­n um den mutmaßlich­en Täter handelt. „Er hat es im Gespräch dann auch eingeräumt und von sich aus angeboten, den Schaden mit Stunden von seinem Zeitkonto zu begleichen.“

Staatsanwä­ltin Alexandra Krug sprach sich für eine Geldstrafe in Höhe von 160 bis 180 Tagessätze­n aus oder eine Freiheitss­trafe von sechs Monaten auf Bewährung. Die Folgen seines Handelns hätten den Angeklagte­n „ausreichen­d beeindruck­t“, begründete sie ihren Antrag. Richterin Eisenbarth sagte in Richtung des Mannes, dass er mit der Forderung der Staatsanwä­ltin sehr gut bedient sei. Sie entschied, dass die Strafe drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Statt einer Geldstrafe verhängte sie 120 Sozialstun­den. „Sollten Sie zeitnah wieder einen Arbeitspla­tz finden, können Sie die Stunden auch in eine Geldstrafe umwandeln lassen.“Der 40-Jährige nahm das Urteil an.

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