Werkzeuge beim Arbeitgeber gestohlen
Schaden von 3600 Euro. Angeklagter kommt vor dem Amtsgericht mit blauem Auge davon
Landkreis Es gibt Angeklagte, bei denen man in ihren Worten und in der Körpersprache erkennt, dass ihnen ihre Taten leidtun. Solch ein Fall wurde nun auch vor dem Amtsgericht in Nördlingen verhandelt. Auf der Anklagebank saß ein 40-Jähriger, der seinem in Donauwörth ansässigen Arbeitgeber Werkzeuge im Wert von rund 3600 Euro gestohlen hat.
In der Verhandlung bei Richterin Andrea Eisenbarth unternahm er auch keine Versuche, sich herauszureden, und räumte alle Vorwürfe sofort ein. „Ich habe dadurch eine gute Arbeit und viele private Kontakte verloren. Es ist schwer, wieder Fuß zu fassen.“Warum er die Werkzeuge, darunter sieben Bohrmaschinen und feindiamantene Sägeblätter, allerdings gestohlen hat, blieb in der Verhandlung unklar. Zwar fragte die Richterin nach seinen Motiven, der Angeklagte ging stattdessen aber auf seine schwierige familiäre Situation ein. Die
Ehe des 40-jährigen Familienvaters, der nicht im Landkreis Donau-Ries lebt, ist gescheitert. Auf nochmalige Nachfrage Eisenbarths äußerte er, dass er sich seine Taten selbst nicht erklären könne.
Aufgeflogen ist der Mann, weil ein Kollege die Werkzeuge auf einer Internet-Verkaufsplattform entdeckte und den Meister verständigte. Stutzig gemacht hatte den Kollegen, dass die Werkzeuge genauso hergerichtet waren, wie sie in dem Unternehmen benutzt werden. Laut einer Firmenmitarbeiterin und geladenen Zeugin sei innerhalb der Firma relativ schnell klar gewesen, dass es sich beim Angeklagten um den mutmaßlichen Täter handelt. „Er hat es im Gespräch dann auch eingeräumt und von sich aus angeboten, den Schaden mit Stunden von seinem Zeitkonto zu begleichen.“
Staatsanwältin Alexandra Krug sprach sich für eine Geldstrafe in Höhe von 160 bis 180 Tagessätzen aus oder eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Die Folgen seines Handelns hätten den Angeklagten „ausreichend beeindruckt“, begründete sie ihren Antrag. Richterin Eisenbarth sagte in Richtung des Mannes, dass er mit der Forderung der Staatsanwältin sehr gut bedient sei. Sie entschied, dass die Strafe drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Statt einer Geldstrafe verhängte sie 120 Sozialstunden. „Sollten Sie zeitnah wieder einen Arbeitsplatz finden, können Sie die Stunden auch in eine Geldstrafe umwandeln lassen.“Der 40-Jährige nahm das Urteil an.