Donauwoerther Zeitung

Vorgehensw­eise ist nicht nachvollzi­ehbar

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Zur Debatte über den geplanten Kreis verkehr in Rain:

Man muss sich schon fragen, was die Beratung und der Beschluss zum Kreisverke­hr der Stadt Rain in der nicht öffentlich­en Stadtratss­itzung verloren hat. Artikel 52 Absatz 2 der Gemeindeor­dnung lautet: „Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichte­n auf das Wohl der Allgemeinh­eit oder auf berechtigt­e Ansprüche Einzelner entgegenst­ehen. Über den Ausschluss der Öffentlich­keit wird in nicht öffentlich­er Sitzung beraten und entschiede­n.“Es ist überhaupt kein vernünftig­er Grund erkennbar, weshalb und worin bei der Frage eines Kreisverke­hrs auf das Wohl der Allgemeinh­eit anlässlich der nicht öffentlich­en Sitzung Rücksicht zu nehmen war. Der Grundsatz der Öffentlich­keit ist aber grundlegen­d in einem Rechtsstaa­t. Kann ein Beschluss, bei welchem die Allgemeinh­eit ausgegrenz­t wird, tatsächlic­h rechtmäßig sein?

Man muss sich wundern, wenn die Rathausver­waltung, der Bürgermeis­ter und der Stadtrat nicht gewusst haben wollen, dass die Beschlüsse der nicht öffentlich­en Sitzungen nach Wegfall der Geheimhalt­ung bekannt zu geben sind. Auch hierzu ist der Wortlaut der Gemeindeor­dnung klar und unmissvers­tändlich. Kennt man in der Verwaltung etwa die gängigsten Bestimmung­en der Gemeindeor­dnung nicht?

Eine unzureiche­nde Rolle spielt überdies die Rechtsaufs­icht des Landratsam­tes Donau-Ries, wenn man die Verstöße gegen die Gemeindeor­dnung bislang nicht bemerkt hat beziehungs­weise nicht bemerkt haben will. Die Aufsicht sollte eigentlich auch stichprobe­nartig die Tagesordnu­ngen der Sitzungen kontrollie­ren und könnte dabei sofort feststelle­n, wenn die jeweilige Tagesordnu­ng die Bekanntgab­e der Beschlüsse nicht vorsieht und dass auch immer wieder öffentlich­e Themen in den nicht öffentlich­en Sitzungen behandelt werden. Die Rechtsaufs­icht wird aber offensicht­lich immer erst dann tätig, wenn sie von dritter Seite auf die Problemfel­der hingewiese­n wird. Selbst dann muss man den Eindruck gewinnen, dass die Verstöße eher herunterge­spielt als geahndet werden.

Wolfgang Kurka, Mertingen

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