Vaterschaftstest für den Baum
Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner gilt als Freund von Gewissheiten – und dann sowieso, wenn es um die Rettung einer ihm anvertrauten bedrohten Art geht: dem Wald nämlich.
Das Waldsterben ist ja beinahe in Vergessenheit geraten. Aber es tut trotzdem not, angesichts von Flächenfraß, Klimawandel und sauren Regens über einen robusten WaldNachwuchs nachzudenken. Was wir brauchen, sind Typen, deren Herkunft nicht zweifelhaft ist, Typen, die sprichwörtlich baumstark sind. Denn schon der griechische Tragödiendichter Euripides hatte erkannt: „Von einem dürren Baume kann man keine Früchte sammeln.“
Damit der Wald künftig weniger aus – wie soll man sagen? – heimlich untergeschobenen KuckuckskinderBäumchen besteht, fordert der Minister eine strikte Kontrolle der Fortpflanzung. Oder anders formuliert: Der Forstminister plant – kein Witz! – „Vaterschaftstests“für den Wald.
Wer schon einmal vor der Entscheidung stand, ob ein Vaterschaftstest gemacht werden sollte, hat sich sicher die Frage gestellt, wie so ein Test eigentlich funktioniert und welche behördlichen Zustimmungen vorab eingeholt werden müssen. Also wann ist so ein Eingriff eigentlich erlaubt? Und wie funktioniert er beim Baum?
Muss beispielsweise ein begründeter Anfangsverdacht nach Geburt eines Bäumlings vorliegen oder reichen leise Zweifel? Kann ein Gentest auch gegen den Willen eines Baums durchgeführt werden, um die Vaterschaft zweifelsfrei zu klären? Muss sich eine junge Flachlandfichte im alpinen Raum einem solchen Test unterziehen, weil hier doch eigentlich nicht der Bergahorn der Vater sein kann? Und was ist mit Laubmischwäldern? Sie sehen: Ein ganzer Wald voller Fragen.