Vorsicht vor manchen Fonds
Bei geschlossenen Fonds fehlt die Transparenz
Frankfurt am Main Anleger geschlossener Fonds haben Verbraucherschützern zufolge kaum Chancen, die Kosten zu vergleichen. „Einzelne Posten werden bei den verschiedenen Fonds häufig unterschiedlich berechnet“, kritisierte Wolf Brandes, Marktwächter-Experte Grauer Kapitalmarkt bei der Verbraucherzentrale Hessen. Untersucht wurden alle 25 inländischen Publikumsfonds, die von Oktober 2016 bis September 2017 aufgelegt und genehmigt wurden.
Das Ergebnis: Verbraucher haben den Angaben zufolge kaum eine Möglichkeit, die Kosten zu erfassen und zu vergleichen. Selbst bei Dokumenten zu ein- und demselben Fonds habe es Abweichungen für die gleichen Posten gegeben, sagten die Verbraucherschützer. So würden zum Beispiel in 18 von den 25 Fonds die Kosten für einmalige Aufwendungen, sogenannte Initialkosten, in den untersuchten Dokumenten teils mit, teils ohne Ausgabeaufschlag genannt. Vorgeschrieben ist den Angaben zufolge die Nennung einschließlich Ausgabeaufschlag.
Abweichungen wurden auch bei den laufenden Kosten festgestellt: Die Unterschiede zwischen den Anlageinformationen und dem Verkaufsprospekt betrügen bis zu 3,85 Prozentpunkte. Nur ein Fonds machte identische Angaben zu den laufenden Kosten sowohl im Verkaufsprospekt, als auch in den Anlagebedingungen und den wesentlichen Anlegerinformationen.
Zudem seien die Texte häufig schwer verständlich, kritisierten die Verbraucherschützer. Kleinanleger hätten dabei oft das Nachsehen. „Aus unserer Sicht sollte es Verbrauchern anhand von standardisierten Kostendarstellungen möglich sein, Produkte vergleichen zu können“, forderte Brandes.
Bei geschlossenen Publikumsfonds haben Anleger vor Ende der Laufzeit kein Rückgaberecht, sie kommen also nicht an ihr Geld. Da die Anteile an den Fonds üblicherweise nicht an der Börse gehandelt werden, lassen sie sich vor Laufzeitende nur schwer weiterverkaufen. Geschlossene Fonds investieren typischerweise in Immobilien, Schiffe, Flugzeuge oder Unternehmensbeteiligungen.